Karlsruhe/Stuttgart, 21.12.2018, Bericht: Redaktion Zum gestrigen Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe − Südwest Presse gegen die Stadt Crailsheim gegen die kostenlose Verteilung eines Amtsblatts − äußert sich der Städtetag Baden-Württemberg recht einseitig und verschlossen für die Güterabwägung zwischen Kontrolle durch die Medien und der dafür notwendigen Trennung der Möglichkeiten der Exekutive, selbst in den Wettbewerb zu treten.