Aus dem Rathaus Baden-Baden

Ärgernis Gehwegparken in Baden-Baden - Rathaus: „Kein Kavaliersdelikt“

Baden-Baden, 30.03.2018, Bericht: Rathaus Immer wieder parken Autofahrer so behindernd auf Gehwegen, dass Fußgänger auf die befahrene Straße ausweichen müssen.

Dazu zählen aber auch Kinder und ältere Menschen, Rollstuhlfahrer und Eltern mit Kinderwagen. Der Grund: Auf dem Gehweg ist kein Vorbeikommen.

Gehwegparken ist kein Kavaliersdelikt: Denn nach der Straßenverkehrsordnung ist am Fahrbahnrand zu parken. Dass Gehwegparken keine Seltenheit ist, belegen Zahlen aus dem vergangenen Jahr. 2017 wurden insgesamt 5903 Verwarnungen wegen verbotswidrigem Gehwegparken ausgesprochen, darunter 101 Verwarnungen wegen Behinderung. In besonders gravierenden Fällen müssen sogar Fahrzeuge abgeschleppt werden.

Die Stadt kontrolliert verstärkt auf Geh- und Radwegen, die zu den Schulwegen zählen. Zu beachten ist dabei, dass bis acht Jahre alte Kinder den Gehweg zum Radfahren nutzen müssen und Kinder bis zehn Jahre auf ihm fahren dürfen.


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