Aus dem Landratsamt Rastatt

Amnestie im Landkreis Rastatt - 47 illegale Waffen abgegeben - 1.239 Einwohner besitzen legal Schusswaffen

Amnestie im Landkreis Rastatt - 47 illegale Waffen abgegeben - 1.239 Einwohner besitzen legal Schusswaffen
Vom 6. Juli 2017 bis 1. Juli 2018 wurden 47 illegale Schusswaffen und 188 legale Waffen mit Munition im Landratsamt abgegeben. Foto: Landratsamt

Rastatt, 06.07.2018, Bericht: Landratsamt Der erwartete Run auf die Waffen-behörde im Landratsamt Rastatt zum Ablauf der Amnestieregelung blieb aus.

Anders als bei der letzten Amnestie im Jahr 2009 war die Resonanz bei den Landkreisbewohnern dieses Mal eher verhalten, stellt die Pressestelle fest. Zwischen dem 6. Juli 2017 und dem 1. Juli 2018 konnten illegale Waffen und Munition bei der Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle abgegeben werden, ohne dass Besitzer mit einer Strafverfolgung rechnen müssen. Davon machten im Landkreis Rastatt 31 Personen Gebrauch. Insgesamt wurden im Zeitraum vom 6. Juli 2017 bis zum 1. Juli 2018 47 illegale Schusswaffen und 188 legale Waffen mit Munition zur Vernichtung im Landratsamt abgegeben. Dort werden die Waffen zwischengelagert, bis sie an den Kampfmittelbeseitigungsdienst in Stuttgart weitergegeben werden.

Bereits im Jahr 2009 gab es eine vergleichbare Amnestieregelung. Schon seinerzeit war es möglich, illegale Schusswaffen oder Munition abzugeben, ohne dafür strafrechtliche Verfolgung befürchten zu müssen. Damals wurden nach den Amokläufen von Winnenden und Wendlingen 119 illegale Schusswaffen beim Landratsamt zur Vernichtung abgegeben. «Die Beschränkung der Zahl privater Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und vertretbare Maß ist ein wichtiges Ziel des Gesetzgebers, dem man mit der Abgabe und Vernichtung jeder einzelnen Waffe ein Stück näher kommt», sagt Sébastien Oser, Leiter des Amtes für Baurecht, Naturschutz, Recht und Ordnung, bei dem die Waffenbehörde angesiedelt ist.

Insgesamt sind beim Landratsamt Rastatt 1.239 Einwohner registriert, die zusammen 4.612 Lang- und 1.955 Kurzwaffen besitzen. Meist sind es Jäger oder Sportschützen, die der Behörde vor Erlaubniserteilung ihren Bedarf und die nötige Sachkunde nachgewiesen haben. Der Aufbewahrung von Waffen und Munition wird seitens des Gesetzgebers besondere Beachtung geschenkt. Die seit 2003 geltenden Vorschriften wurden 2009 weiter verschärft. Waffen müssen seither in Sicherheitsbehältnissen, die mindestens den Widerstandsgrad «Null» aufweisen. Regelmäßig führt die Waffenbehörde unangemeldete gebührenpflichtige Aufbewahrungskontrollen durch. Das Team, das seit 2010 die Waffenaufbewahrung im Landkreis Rastatt kontrolliert, stellt fest, dass sich die Mehrheit der Waffenbesitzer an die Vorschriften hält.

Legale Waffen können jederzeit zu den üblichen Dienstzeiten im Landratsamt abgegeben werden. Die Waffenbehörde informiert und berät über einen sicheren Transport und das weitere Vorgehen. Wer Waffen oder Munition zufällig findet oder beim Tod eines Waffenbesitzers an sich nimmt, sollte sich unverzüglich mit der Waffenbehörde in Verbindung setzen. Große Kreisstädte wie Rastatt, Bühl, mit Ottersweier, und Gaggenau unterhalten eigene Waffenbehörden. Weitere Infos erhalten Interessierte beim Sachgebiet Öffentliche Ordnung im Landratsamt unter Telefon 07222 381-4128 oder 07222 381-4146.


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