Fachaufsichtsbeschwerde gegen Stadt Baden-Baden

Baden-Badener Rathaus äußert sich nicht zu Abriss Schweizerhaus - Stadtverwaltung überging offenbar den Gemeinderat - "Es handelt sich um ein schwebendes Verfahren"

Baden-Badener Rathaus äußert sich nicht zu Abriss Schweizerhaus - Stadtverwaltung überging offenbar den Gemeinderat - "Es handelt sich um ein schwebendes Verfahren"
Der Verein Stadtbild hat beim Regierungspräsidium Karlsruhe eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Stadt Baden-Baden eingereicht.

Baden-Baden, 10.08.2016, 00:00 Uhr, Bericht: Christian Frietsch Zu einem erneut drohenden Rechtsstreit wollte sich das Baden-Badener Rathaus auf Anfrage von goodnews4.de nicht äußern. Wieder geht es um die Güterabwägung des Erhalts historischer Bausubstanz auf der einen und das Interesse von Neubau-Investoren auf der anderen Seite.

Das historische Schweizerhaus in bester Baden-Badener Wohnlage soll der Abrissbirne zum Opfer fallen. Wieder sieht sich das Rathaus einer Formation besorgter Bürger gegenüber, die für den Erhalt der historischen Baden-Badener Bausubstanz nun auch vor rechtlichen Schritten nicht zurückschrecken. Letzte Woche war bekannt geworden, dass der Verein Stadtbild beim Regierungspräsidium Karlsruhe eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Stadt Baden-Baden einreichte. goodnews4.de berichtete.

Möglicherweise ist der Stadtverwaltung ein formaler Fehler unterlaufen. Noch vor Bekanntwerden hatte goodnews4.de darauf aufmerksam gemacht und dies in einer Anfrage an das Rathaus formuliert: «Nach Informationen von goodnew4.de wäre für die Befreiung vom Bebauungsplans vom 07.02.2002 Beutig/Quettig Teil II –Lindenbuckel für das Grundstück Kaiser-Wilhelm-Straße 7 (Schweizerhaus) nach Hauptsatzung der Stadt Baden-Baden § 7 Abs. 2b ein Beschluss des Gemeinderats nötig gewesen.» Dies ist aber nicht passiert, sondern dem Bau- und Umlegungsausschuss wurde am 10. Dezember 2015 die Befreiung beziehungsweise Bauvoranfrage nur zur «zustimmenden Kenntnisnahme» vorgelegt. «Es handelt sich um ein schwebendes Verfahren», heißt es in der Antwort aus dem Rathaus und «bis zur Entscheidung über die Fachaufsichtsbeschwerde können wir keine Auskünfte erteilen».

Nach dem verlorenen Rechtstreit um das Vincentius-Projekt droht der Stadt Baden-Baden erneut ein aufreibendes Verfahren. Gemeinsam mit dem Sinzheimer Bauunternehmen Ideal Wohnbau wollte die Stadt Luxuswohnungen bauen, das wurde vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim mit rechtskräftigem Urteil vom 05. November 2014 untersagt. Neben kostspieligen Belastungen des Personals in der Stadtverwaltung, belasten 388.637,50 Euro Prozesskosten nun den ohnehin labilen Baden-Badener Haushalt. Wie der aktuelle Fall ausgeht, ist offen. Parallelen sind aber nicht zu übersehen. Wieder ist die Stadtverwaltung in ein Verfahren involviert, wo auch der ehemalige CDU-Stadtrat Christian Mussler als Unternehmer eine Rolle spielte. goodnews4.de berichtete. Zu hoffen ist nur, dass es diesmal für die steuerzahlenden Bürger nicht so teuer wird wie im Fall Vincentius.


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