Blitzer-Standorte sollen Unfallrisiko erhöhen

Baden-Badener Rechtsanwalt Bohnert wirft Stadtverwaltung rechtswidriges Verhalten vor - „Verkehrsrechtswidrige Geschwindigkeitsmessungen“ in der Weststadt

Baden-Badener Rechtsanwalt Bohnert wirft Stadtverwaltung rechtswidriges Verhalten vor - „Verkehrsrechtswidrige Geschwindigkeitsmessungen“ in der Weststadt
Die Radar-Locations in der Weststadt. Fotos: Sven Bohnert

Baden-Baden, 25.04.2018, Bericht: Redaktion In einem Schreiben an das Rechtsamt wirft der Baden-Badener Rechtsanwalt Sven Bohnert der Stadtverwaltung ein rechtswidriges Verhalten vor.

Derzeit würden in der Baden-Badener Weststadt «verkehrsrechtswidrige Geschwindigkeitsmessungen im Bereich der Rheinstraße/Traubenstrasse durchführt». Sven Bohnert beanstandet, dass das Messfahrzeug auf einer Fläche positioniert sei, die das Parken oder Halten nicht erlaube. Das Fahrzeug sei damit verkehrsrechtswidrig abgestellt. Hinzu komme, heißt es im Schreiben des Baden-Badener Rechtsanwalts weiter, «dass aufgrund der dort befindlichen Baustelle durch das verkehrsrechtswidrig abgestellte Fahrzeug die Sicht in die Rheinstraße für von der Traubenstrasse kommende Fahrzeuge erheblich erschwert wird». Das Verhalten der Stadt durch die «verkehrsrechtswidrige Messung erhöht damit das Unfallrisiko an dieser Stelle», warnt Sven Bohnert. Da hier im Wesentliche am Ende der dort befindlichen Theodor Heus-Schule gemessen werde, sei «eine Geschwindigkeitsmessung aufgrund eines erhöhten Sicherheitsaspektes für den dortigen Schulweg auch wenig effektiv», zweifelt Sven Bohnert auch aus diesem Grund am Sinn der Maßnahme. Unterstützt wird das Schreiben durch Fotos der Radar-Location in der Weststadt.

Das Schreiben von Rechtsanwalt Sven Bohnert an das Rechtsamt der Stadt Baden-Baden im Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit setzte ich Sie in Kenntnis, dass die Stadt Baden-Baden derzeit verkehrsrechtswidrige Geschwindigkeitsmessungen im Bereich der Rheinstraße/Traubenstrasse im Baden-Badener Westen durchführt. Die Verkehrsrechtswidrigkeit ergibt sich aus folgendem: Zunächst stellen wir die heutige Messung mit den nachfolgenden, heute gefertigten Bildern, dar.

Aufgrund der Fotos ist ersichtlich, dass das Messfahrzeug auf einer Fläche positioniert ist, die das Parken oder Halten nicht erlaubt. Das Fahrzeug ist damit verkehrsrechtswidrig abgestellt. Hinzu kommt, dass aufgrund der dort befindlichen Baustelle durch das verkehrsrechtswidrig abgestellte Fahrzeug die Sicht in die Rheinstraße für von der Traubenstrasse kommende Fahrzeuge erheblich erschwert wird, so dass diese sich in die Rheinstraße hineintasten müssen. Das Verhalten der Stadt durch die verkehrsrechtswidrige Messung erhöht damit das Unfallrisiko an dieser Stelle. Da hier im Wesentliche am Ende der dort befindlichen Theodor.Heus-Schule gemessen wird, ist eine Geschwindigkeitsmessung aufgrund eines erhöhten Sicherheitsaspektes für den dortigen Schulweg auch wenig effektiv. Hier wäre eher eine Messung einige hundert Meter vor der Schule (aus Richtung Innenstadt kommend) richtiger und auch für die Sicherheit der Schulkinder geeigneter. Die Verkehrsrechtswidrigkeit ergibt sich jedoch grundlegend aus folgendem: Zunächst ist bereits fraglich, wie durch das eigene verkehrsrechtswidrige Verhalten der Stadt Baden-Baden selbst, Bürgerinnen und Bürger zu rechtstreuem Verhalten angehalten werden sollten.

Daneben ist aus § 35 der Strassenverkehrsordnung, welcher die Befreiung für Sonderfahrezuge von den Regelungen der StVO regelt, eine Priviligierung, also eine Nennung, von Messfahrzeugen der Kommune nicht ersichtlich. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass sich auch die Stadt Baden-Baden beim Einsatz von Messfahrezeugen an die Straßenverkehrsordnung zu halten hat. Warum es der Stadt nicht möglich sein soll, ordnungsemäße Messungen unter Beachtugn der Straßenverkehrsordnung durchzuführen ist nicht ersichtlich. Zumal die jetzt stattfindende Messung aufgrund der Sichtverhältnisse die Unfallgefahr noch erhöht.

Da die Messung wiederholt an dieser Stelle stattfindet, nimmt die Stadt Baden- Baden offensichtlich die Gefährdung von Verkehrsteilnehmern billigend in Kauf.

Mit freundlichen Grüßen
Sven Bohnert
Rechtsanwalt


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