Aus der Staatsanwaltschaft Baden-Baden
Beliebtes Zitat von Goethe kostet 2.400 Euro – Auch ausländische Literaturkenner werden nicht verschont
Baden-Baden, 27.06.2018, Bericht: Staatsanwaltschaft Ein ausländischer Mitbürger zitierte am 18.04.2018 einen bekannten Ausspruch von Goethe aus dem Schauspiel «Götz von Berlichingen», aber nicht auf einer Schauspielbühne, sondern gegenüber Gemeindevollzugsbeamten in Baden-Baden als Reaktion auf die Erteilung einer gebührenpflichtigen Verwarnung wegen eines Parkverstoßes.
Zu der Sanktion in Höhe von 10 Euro Bußgeld kommt nun eine Geldstrafe von 2.400 Euro wegen Beleidigung, die die Staatsanwaltschaft Baden-Baden beim Amtsgericht beantragt hat.
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