Bürgerentscheid in Rastatt
Bürgerentscheid in Rastatt gescheitert – Nur 29,5 Prozent der Wähler stimmten mit „Ja“ – Nächster Schritt: „Vertiefende Prüfung“ für Standort „Am Münchfeldsee“

Rastatt, 07.05.2023, 18:41 Uhr, Bericht: Redaktion Die zu entscheidende Frage für den Bürgerentscheid heute in Rastatt lautete: «Sind Sie gegen die Aufstellung eines Bebauungsplans am Standort ‚Am Münchfeldsee‘ für den Bau eines Klinikums?» Nach dem vorläufigen Endergebnis stimmen 29,51 der Wahlberechtigen mit «Ja» und 70,49 mit «Nein».
Die Wahlbeteiligung lag bei 35,38 Prozent. Das notwendige Quorum wurde erreicht. Wenn sich dieses vorläufige Endergebnis mit dem amtlichen Ergebnis bestätigt, ist der Bürgerentscheid gescheitert.
Die nun weiteren Schritte zum Verfahren zur Planung einer neuen Zentralklinik bespricht goodnews4-Reporterin Nadja Milke im Laufe dieses Abends mit dem Baden-Badener Oberbürgermeister Dietmar Späth. Das Interview wird goodnews4.de in den nächsten Stunden veröffentlichen.
Damit der Bürgerentscheid erfolgreich ist, müssen 20 Prozent der Wahlberechtigten in Rastatt mit «Ja» stimmen. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind in Paragraf 21 der Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg geregelt. Dort heißt es: «Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 vom Hundert der Stimmberechtigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet. Ist die nach Satz 1 erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden, hat der Gemeinderat die Angelegenheit zu entscheiden. Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses. Er kann innerhalb von drei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.»
Die von der Baden-Badener SPD und andere Quellen verbreitete Annahme, dass es durch den Badener Gemeinderat eine «Verpflichtung» für das Ergebnis des Gutachtens zur Standortauswahl und damit für den Standort «Am Münfeldsee» gebe, ist falsch.
Richtig ist, dass der Baden-Badener Gemeinderat einer vertiefenden Prüfung für den Standort «Am Münchfeldsee» zustimmte, aber dafür drei Voraussetzungen zur Bedingung machte: «1. Das Beteiligungsverhältnis des Stadtkreises Baden-Baden am zukünftigen KMB auf Grund der aktuell Situation auf 25,1 Prozent angepasst wird, 2. der Name von ‚Klinikum Mittelbaden‘ auf ‚Zentralklinikum Baden-Baden Rastatt‘ geändert wird, 3. ein Gemarkungstausch mit dem Ergebnis vorgenommen wird, dass Geburten auf der Gemarkung Baden-Baden möglich sind.»
Gesellschafter des Klinikum Mittelbaden sind der Landkreis Rastatt und die Stadt Baden-Baden. Unmittelbar ist die Stadt Rastatt lediglich durch die beiden Grundstücke «Am Münchfeldsee» und «Mezeau» involviert. Alle Entscheidungen zur Klinik selbst werden durch den Kreistag des Landkreises Rastatt und den Gemeinderat der Stadt Baden-Baden getroffen. Auch die Abstimmung innerhalb des Aufsichtsrates des Klinikum Mittelbaden ist weder für den Baden-Badener Gemeinderat noch für den Rastatter Kreisrat bindend.
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