Festspielhaus Baden-Baden

Chinesische Pianistin kommt nicht nach Baden-Baden – Absage Konzert Yuja Wang und Gautier Capuçon

Baden-Baden, 23.11.2021, Bericht: Redaktion Das für kommenden Samstag, den 27. November, im Festspielhaus Baden-Baden geplante Konzert der chinesischen Pianistin Yuja Wang, die in New York lebt, und des Cellisten Gautier Capuçon müsse «aus gesundheitlichen Gründen leider kurzfristig absagt werden», heißt es aus dem Festspielhaus.

Bereits erworbene Karten werden nach Angaben des Opernhauses erstattet. «Die betroffenen Kunden wenden sich bitte an das Service Center Ticketing, damit der Eintrittspreis für bereits gekaufte Karten zurückerstattet werden kann», heißt es hierzu in der Mitteilung.

Das Service Center Ticketing sei telefonisch unter der Nummer unter +49 (0) 72 21/30 13-101 von Montag bis Freitag ab 9:00 bis 17:00 Uhr erreichbar, die Kasse von Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen von 10:00 bis 14:00 Uhr geöffnet.

Am kommenden Wochenende finden die weiteren Festspielhaus-Konzerte wie geplant statt: Das Freiburger Barockorchester widme sein Konzert am kommenden Freitag, den 26. November um 19:00 Uhr, den Romantikern: «mit Sinfonien von Schubert - darunter die ‘Unvollendete’ – und einem nächtlichen Liederzyklus von Berlioz», teilt das Festspielhaus mit. «Es singt die Mezzosopranistin Marianne Crebassa, der spanische Dirigent Pablo Heras-Casado leitet das Freiburger Barockorchester.»

Und am Sonntag, den 28 November 2021 um 11:00 Uhr, wird Isata Kanneh-Mason zu Gast im Festspielhaus sein. Isata Kanneh-Mason stammt aus der berühmtesten Musikerfamilie Englands und die junge Pianistin spiele «in ihrer Matinee ein vielfältiges Programm von Mozart, Gubaidulina, Rachmaninow und Chopin».

Da im Land Baden-Württemberg aktuell die «Alarmstufe» der aktuellen Corona-Verordnung gilt, benötigen die Gäste des Festspielhauses Baden-Baden für ihren Veranstaltungsbesuch den Nachweis über eine vollständige Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt, oder eine mindestens 28 Tage bis maximal sechs Monate zurückliegenden Genesung.


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