Aus dem Landratsamt Rastatt

Ehemaliger Heimkinder werden entschädigt – „Leid und Unrecht oder unentgeltliche Ausnutzung ihrer Arbeitskraft“

Rastatt, 08.10.2019, Bericht: lra Alle Betroffenen, die in Heimen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie in der Vergangenheit Leid und Unrecht oder unentgeltliche Ausnutzung ihrer Arbeitskraft erfahren haben, können Beratung und finanzielle Entschädigung erhalten.

Es gilt dafür der anspruchsberechtigte Zeitraum zwischen 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland und zwischen 1949 bis 1990 in der Deutschen Demokratischen Republik.

Der Bund hat dafür die Stiftung «Anerkennung und Hilfe» eingerichtet. Die damaligen Träger dieser Einrichtungen, Bund, Länder und Kirchen tragen diese Stiftung anteilig. Pro Person ist die Zahlung einer pauschalen Entschädigung in Höhe von 9.000 Euro sowie mögliche Rentenersatzleistungen in Höhe von 3.000 bis 5.000 Euro vorgesehen. Diese Gelder sollen jeweils nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden. Sie sind nicht pfändbar und steuerfrei.

Wer seine individuellen Ansprüche geltend machen möchte, muss für sich, seine An-gehörigen oder Betreuten einen entsprechenden Antrag auf finanzielle Entschädigung stellen. Dafür muss bis spätestens 31. Dezember 2019 der Kontakt mit der zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle im Bundesland des derzeitigen Wohnorts aufgenommen werden. Neben einem persönlichen Beratungsgespräch erfolgt das gemeinsame Ausfüllen eines Erfassungsbogens. Dabei sollen die Erlebnisse und Folgewirkungen angegeben werden. Es genügt die Glaubhaftmachung des Anspruchs im Einzelfall.

Ziel der Stiftung ist es, die damaligen Verhältnisse und Geschehnisse öffentlich anzuerkennen, wissenschaftlich aufzuarbeiten und das erfahrene Leid und das Unrecht, unter deren Folgewirkung die Betroffenen bis heute noch leiden, auch individuell anzuerkennen. Daneben erhielt die Stiftung den Auftrag, den Betroffenen bei der Aufarbeitung ihrer Vergangenheit und bei der Bewältigung ihres Schicksals die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen.

Service: Informationsmaterial gibt es bei Petra Mumbach, der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung im Landratsamt Rastatt, Telefon 07222 381 2126 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.


Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.