Verfahren eingestellt
Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung in Rastatter Pflegeheim eingestellt – Staatsanwalt Baden-Baden: „Mangels hinreichenden Tatverdachts“

Baden-Baden/Rastatt, 17.06.2023, Bericht: Redaktion Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hat am 12. Juni das Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung in mehreren Fällen gegen fünf Personen, die in leitender Funktion eines Pflegeheimes in Rastatt tätig sind beziehungsweise waren eingestellt.
Wie die Staatsanwaltschaft gestern mitteilte, sei das Verfahren «mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt» und wegen des «verbleibenden Verdachts der Begehung von Ordnungswidrigkeiten» an das Landratsamt Rastatt abgegeben worden.
Zum Hintergrund der Ermittlungen erklärt die Staatsanwaltschaft: «Im Dezember 2021 und Januar 2022 war es in dem Pflegeheim zur Infektion mehrerer Bewohnerinnen und Bewohner sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit dem COVID-19-Virus gekommen. Der Verdacht bestand, dass zwischen dem 21.12.2021 und dem 10.02.2022 insgesamt 20 Personen an oder mit dem Virus gestorben waren. Die Heimaufsicht des Landratsamtes Rastatt hatte am 24.01.2022 Strafanzeige wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung erstattet, da der Verdacht bestehe, dass aufgrund unzureichender Einhaltung von Hygienestandards, die bei einer Begehung festgestellt wurden, die Verbreitung des Virus begünstigt worden sei.»
Die «umfangreichen, komplizierten und langandauernden Ermittlungen» hätten den Verdacht nicht hinreichend erhärtet, so dass wegen der Straftaten das Verfahren einzustellen gewesen sei. In die Überprüfung seien auch Todesfälle aus der Zeit vor Dezember 2021 einbezogen worden, «um zu ermitteln, ob mangelnde Vorkehrungen gegen die Ausbreitung des Virus oder anderweitige Verstöße gegen Hygiene- und Pflegestandards eine Übersterblichkeit verursacht haben könnten». Dies sei bei 21 Todesfällen nicht der Fall gewesen. Bei zwei weiteren Todesfällen im Dezember 2021 habe kein Bezug zu einer COVID-19-Infektion festgestellt werden können. Bei 17 zwischen dem 21. Dezember 2021 und dem 10. Februar 2022 Verstorbenen ghätten die Ermittlungen ergeben, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit eine COVID-19-Infektion zumindest mitursächlich für den Todeseintritt gewesen sei und dass es im Pflegeheim Defizite gegeben habe, die geeignet waren, die Ausbreitung des Virus unter den Heimbewohnern zu begünstigen. «Wenngleich der Verdacht, dass ohne diese Mängel die Ausbreitung des Virus hätte verhindert oder zumindest begrenzt werden können, weiterhin besteht, ließ sich nicht mit einer für eine Verurteilung ausreichenden Gewissheit feststellen, dass gerade die festgestellten Mängel kausal für den Tod konkreter Bewohnerinnen und Bewohner waren», erklärt die Staatsanwaltschaft.
Der Tod eines weiteren Bewohners Anfang Januar 2022, der in einem dehydrierten Zustand gewesen sein soll, sei ebenfalls überprüft worden. Auch hier habe «nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden können, dass eine frühere Verständigung des Notarztes und die frühere Verlegung in ein Krankenhaus den Todeseintritt verhindert oder zumindest erheblich verzögert hätte». Insoweit habe auch nicht der Verdacht einer fahrlässigen Körperverletzung hinreichend begründet werden können, «da es sich bei der Beobachtung um eine Momentaufnahme handelte, im Aufnahmebefund des Krankenhauses eine Dehydrierung nicht festgestellt wurde und den für die Einrichtung insgesamt beziehungsweise die gesamte Trägerschaft verantwortlichen Beschuldigten die gegebenenfalls temporär unzureichende Flüssigkeitsversorgung eines einzelnen Bewohners nicht zum Vorwurf gemacht werden kann».
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