Stellungnahme
„Fall Renner“ schwelt weiter – Ungewöhnliche Reaktion des Innenministeriums – „Richtigstellung Berichterstattung Stuttgarter Nachrichten und Zeitung“

Stuttgart, 27.07.2023, Bericht: Redaktion Zu einem ungewöhnlichen Schritt hat sich das Innenministerium Baden-Württemberg entschlossen und eine «Richtigstellung» der «Berichterstattung Stuttgarter Nachrichten und Stuttgarter Zeitung» veröffentlicht.
In der Headline der Erklärung heißt es: «In eigener Sache.» Und weiter: «Nach wiederholt falscher Berichterstattung von Franz Feyder in den Stuttgarter Nachrichten und der Stuttgarter Zeitung sehen wir uns gezwungen, diese öffentlich richtig zu stellen.» Weiter heißt es in Zusammenhang mit der sogenannten Sexaffäre im «Fall Renner»: «Die Berichterstattung der Stuttgarter Zeitung/Stuttgarter Nachrichten ist an zentralen Punkten falsch: In der Berichterstattung vom 24.07.2023 wird unter der Überschrift ‚Brisanter Besuch eines Amtschefs im Fall Renner‘ in Bezug auf Herrn Krauss geschrieben: ‚Dem teilt Renner mit, er habe von Landeskriminaldirektor Klaus Ziwey erfahren, dass sich Jörg Krauss für ihn bei Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz eingesetzt habe.‘» «Dies ist falsch», schreibt das Ministerium. Weiter heißt es: «Wenn die Stuttgarter Zeitung/Stuttgarter Nachrichten weiter schreiben: ‚Renner wollte quasi auf dem kleinen Dienstweg über Mittelsmänner erreichen, dass Strobl und Hinz mit ihm über die Einstellung seines seit Ende November laufenden Disziplinar- und Ermittlungsverfahrens verhandelt. Dabei setzte er offenbar auch auf Krauss‘.» Damit werde «nichts anderes behauptet, als dass Herr Krauss sich gegenüber Landespolizeipräsidentin Hinz für Herrn Renner in dem Sinne und mit dem Ziel eingesetzt habe, Einfluss auf ein laufendes Disziplinar- und Ermittlungsverfahren zu nehmen». Auch das sei «schlichtweg falsch und entbehrt jedweder Grundlage. Denn derartiges hat es auch im Ansatz nie gegeben».
Weiter schreibt das Ministerium, dem Thomas Strobl vorsteht: «Wir haben die Stuttgarter Nachrichten und die Stuttgarter Zeitung aufgefordert, die oben genannten Passagen aus online zum Abruf bereitgehaltenen Beiträgen zu entfernen. Die Berichterstattung der Stuttgarter Zeitung und der Stuttgarter Nachrichten zitiert aus einem Chatverlauf, der uns unbekannt ist. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Chat Gegenstand eines laufenden Verfahrens und datenschutzrechtlicher Interessen ist. Deshalb konnten wir die Anfrage der Stuttgarter Zeitung/Stuttgarter Nachrichten nicht bewerten.»
Es geht dabei um den Fall des suspendierten Inspekteurs der baden-württembergischen Polizei, Andreas Renner. Der 49-Jährige soll unter anderem Nacktbilder von sich an mehrere Polizistinnen geschickt haben. Von den Vorwürfen wurde der Beamte durch das Landgericht Stuttgart freigesprochen. Das Gericht hielt die sexuelle Nötigung einer Kollegin für möglich, ein Beweis konnte aber nicht erbracht werden. Wesentliche Angaben der Frau seien widerlegt worden.
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