Aus dem Rathaus Sinzheim
Feuerwerke müssen genehmigt werden
Sinzheim, 28.09.2018, Bericht: Rathaus Für das Abbrennen privater Feuerwerke muss mindestens 14 Tage vorher bei der Gemeinde Sinzheim, Ordnungsamt, eine Genehmigung eingeholt werden.
Wir weisen darauf hin, dass kein Anspruch auf eine Genehmigung besteht. Genehmigte Feuerwerke werden künftig im Nachrichtenblatt und auf der Homepage der Gemeinde Sinzheim veröffentlicht.
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