Aus dem Rathaus Baden-Baden

Förderanträge für Rebland jetzt stellen – „Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten“

Baden-Baden, 04.07.2018, Bericht: Rathaus Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum, ELR, hat das Land Baden-Württemberg über das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen.

Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Leben und Wohnen ermöglichen, die eine wohnortnahe Versorgung sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.

Ziel der Programmausschreibung 2019 ist es, weiterhin Impulse zur Nutzung innerörtlicher Flächen zu setzen. Innen- und Ortskernentwicklung sind von zentraler Bedeutung für vitale Städte und Gemeinden. Die Schaffung von zeitgemäßem und bezahlbarem Wohnraum ist gegenwärtig in den Städten und Gemeinden eine der zentralen Herausforderungen. Der Grundsatz «Innenentwicklung vor Außenentwicklung» muss dabei in der kommunalen Baulandpolitik zum Regelfall werden. Gute innerörtliche Bausubstanz muss erhalten und zu zeitgemäßem Wohnraum umgebaut werden. Baufällige Gebäude hingegen können weichen und Platz für Neues schaffen. Deshalb werden im ELR 2019 weiterhin prioritär Investitionen privater Haus- und Wohnungsbesitzer gefördert. Im Jahresprogramm 2019 wird etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Fördermittel für den Schwerpunkt «Innenentwicklung/Wohnen» eingesetzt. Dieser Förderschwerpunkt umfasst neben privaten Wohnbaumaßnahmen beispielsweise auch kommunale Projekte zur Verbesserung des Wohnumfeldes.

Die Förderung richtet sich an die Kommune, an gewerbliche Betriebe und an Privatpersonen oder auch Vereine. Beispielsweise können Maßnahmen im Bereich der Gebäudeumnutzung mit 30 Prozent der Nettokosten bis zu einer Summe von 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert werden, Gebäudesanierungen sowie ortsbildgerechte Baulückenschließungen können ebenfalls mit 30 Prozent bis zu einer Summe von 20.000 Euro pro Wohneinheit unterstützt werden. Bei gewerblichen Anträgen liegen die Fördersätze zwischen 10 und 20 Prozent der Nettokosten bis zu einer Summe von maximal 200.000 Euro. Ein Förderzuschlag wird für Projekte vergeben, die der CO2-Speicherung dienen. Private und gewerbliche Anträge für geplante Projekte im Rebland mit allen notwendigen Unterlagen für eine Antragstellung für das Förderjahr 2019 müssen bis zum 20. August 2018 bei der Ortsverwaltung Rebland abgegeben werden. Alle gestellten Anträge werden gesammelt, in eine Prioritätenreihenfolge gebracht und von der Stadt Baden-Baden beim Regierungspräsidium abgegeben. Möglichst bis zum 9. Juli wird um eine kurze Rückmeldung bzw. Interessensbekundung bei den genannten Ansprechpartnern gebeten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Die Antragsformulare sind auf der angegebenen Internetseite des Regierungspräsidiums zu finden. Mit der Maßnahme darf vor Bewilligung nicht begonnen werden. Jede Maßnahme muss einzeln abgestimmt und beantragt werden. Die Ansprechpartner beraten gerne bei Vorhaben bezüglich der Förderfähigkeit und der Antragstellung.

Ansprechpartner in allen Fragen zu den Zielen des Programms, Fördermöglichkeiten und notwendigen Voraussetzungen sind Stefanie Ganter, Gerhardt.stadtplaner.architekten, Rufnummer 0721/83103-20; Gudrun Pinhal, Fachgebiet Stadtplanung, Rufnummer 07221/93-2559 und Ulrich Hildner, Ortsvorsteher Rebland, Rufnummer 07221/93-1261. In den drei Verwaltungsstellen der Ortsverwaltung Rebland liegen ELR-Flyer zur Mitnahme bereit.

Genauere Informationen zum Programm, den Fördersätzen und die nötigen Antragsformulare gibt es unter mlr.baden-wuerttemberg.de oder rp.baden-wuerttemberg.de


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