Aus dem Rathaus Baden-Baden

Gehwegparker denken nicht an Rollstuhlfahrer - 4.582 Verwarnungen in 2018

Gehwegparker denken nicht an Rollstuhlfahrer - 4.582 Verwarnungen in 2018
Foto: Roland Seiter

Baden-Baden, 14.03.2019, Bericht: Rathaus Immer wieder parken Autofahrer so behindernd auf Gehwegen, dass Fußgänger auf die befahrene Straße ausweichen müssen. Dazu zählen aber auch Kinder und ältere Menschen, Rollstuhlfahrer und Eltern mit Kinderwagen. Der Grund: Auf dem Gehweg ist kein Vorbeikommen.

Gehwegparken ist kein Kavaliersdelikt: Denn nach der Straßenverkehrsordnung ist am Fahrbahnrand zu parken. Dass Gehwegparken keine Seltenheit ist, belegen Zahlen aus dem vergangenen Jahr. Denn 2018 wurden insgesamt 4582 Verwarnungen wegen verbotswidrigem Gehwegparken ausgesprochen. Darunter waren 151 Verwarnungen wegen Behinderung und 254 Verwarnungen, bei denen die Fahrzeuge behindernd über eine Stunde und länger den Gehweg «zuparkten». In besonders gravierenden Fällen wurden Fahrzeuge abgeschleppt, insgesamt 55 an der Zahl.

Die Stadt kontrolliert verstärkt auf Geh- und Radwegen, die zu den Schulwegen zählen. Zu beachten ist dabei, dass bis acht Jahre alte Kinder den Gehweg zum Radfahren nutzen müssen und Kinder bis zehn Jahre auf ihm fahren dürfen.


Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.