Aus dem Festspielhaus Baden-Baden

Jazz im Festspielhaus Baden-Baden ausverkauft – Kapazität auf 50 Prozent verringert – Nur noch Restkarten für Weihnachtsjazz mit Till Brönner

Jazz im Festspielhaus Baden-Baden ausverkauft – Kapazität auf 50 Prozent verringert – Nur noch Restkarten für Weihnachtsjazz mit Till Brönner
Am 3. Dezember ist Till Brönner mit seiner Band zu Gast im Festspielhaus. Foto: Robert Eikelpoth

Baden-Baden, 27.05.2021, Bericht: Festspielhaus Jazztrompeter Till Brönner wird am Freitag, den 3. Dezember 2021 um 20 Uhr im Festspielhaus für vorweihnachtliche Stimmung sorgen. In Begleitung seiner Band spielt er Weihnachtslieder sowie Musik aus seinem 2020 erschienenen Album «On Vacation» – eine musikalische Einstimmung auf die Weihnachtszeit 2021.

Till Brönner war der einzige Musiker aus dem deutschsprachigen Raum, der 2016 von Barack Obama zum International Jazz Day der UNESCO ins Weiße Haus eingeladen wurde. Noch im selben Jahr spielte er auch auf der Festspielhaus-Bühne. Am 3. Dezember 2021 um 20 Uhr, auf den Tag genau fünf Jahre später, kehrt er nun zum Auftakt seiner Deutschlandtournee mit seiner Band nach Baden-Baden zurück.

Ein Abend gemischt aus Jazz, RnB und Klassik

Mehrfach mit dem Echo ausgezeichnet und für den Grammy nominiert, ist Till Brönner einer der erfolgreichsten deutschen Jazztrompeter. Er spielt regelmäßig auf den wichtigsten Bühnen der Welt, wie der Carnegie Hall in New York oder dem Blue Note Jazz Club in Tokio und ist ein gern gehörter Gast bei den führenden Jazzfestivals.

Till Brönner hat bereits über 18 Studio Alben eingespielt. Im Oktober 2020 veröffentlichte er gemeinsam mit Jazz-Legende Bob James das Album „On Vacation“. Bei seinem Konzert im Festspielhaus werden neben Weihnachtsliedern auch ein paar Stücke aus diesem Album zu hören sein. Das Publikum kann sich auf eine gelungene Mischung aus Jazz, RnB und Klassik freuen, der perfekte Abend um die Weihnachtszeit 2021 zu beginnen.

Weihnachtszeit allein, das sollte nicht sein

Die Weihnachtszeit genießt man doch viel lieber in Gesellschaft: Mit auf die Festspielhaus-Bühne gesellen sich zu Till Brönner am 3. Dezember 2021 um 20 Uhr, Bruno Müller an der Gitarre, Christian von Kaphengst am Bass, Jan Miserre am Keyboard, Olaf Polziehn am Piano, Felix Lehrmann am Schlagzeug und Mark Wyand am Saxophon.

 

Derzeit gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe II der aktuellen Landesverordnung. Zutritt ins Festspielhaus Baden-Baden haben Besucherinnen und Besucher, die nachweislich geimpft oder genesen sind.

Zusätzlich ist die Vorlage eines negativen Testergebnisses eines Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) vorzuweisen.

Das Festspielhaus kontrolliert die Impf- und Genesenen-Nachweise digital. Der Zutritt mit dem «Gelben Impfpass» ist nicht möglich. Die Landesverordnung schreibt den Nachweis eines QR-Codes per App oder in Papierform vor. Diese werden am Eingang ebenso kontrolliert wie ein gültiger Lichtbildausweis.

Ausgenommen von der 2G-Plus-Regelung sind Personen bis einschließlich 17 Jahre. Besucherinnen und Besucher, die sich aus nachweislich medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, erhalten mit einem negativen Schnelltest-Ergebnis Einlass.

Je nach Entwicklung der Corona-Zahlen sind weitere Änderungen möglich.

Das Festspielhaus bittet seine Besucher, sich am Veranstaltungstag auf www.baden-wuerttemberg.de über die aktuellen Rahmenbedingungen zu informieren.

Im gesamten Festspielhaus besteht laut geltender Verordnung die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes, auch während der gesamten Aufführung und der Pausen im Saal. Eine Ausnahme gilt nur beim Verzehr von Speisen und Getränken. Besucher, die aus gesundheitlichen Gründen keine medizinische Maske tragen können, müssen zusätzlich ein ärztliches Originalattest vorzeigen.

Das Festspielhaus öffnet 90 Minuten vor Veranstaltungsbeginn. Damit ausreichend Zeit für die Prüfung der Dokumente bleibt, empfehlen wir eine rechtzeitige Anreise.

Eine kurzfristige Änderung der Corona-Verordnung berechtigt nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten.

In der Alarmstufe II der Landesverordnung wird die Sitzplatz-Ausnutzung in Theatern und Konzerthäusern generell auf 50 Prozent der Kapazität verringert.


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