Aus dem Landratsamt Rastatt

Kampagne von Abfallwirtschaftsbetrieb – „In die Biotonne darf nur Bio!“

Kampagne von Abfallwirtschaftsbetrieb – „In die Biotonne darf nur Bio!“
„Plastikbeutel und Restabfall - Nein, danke“ heißt die Kampagne des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises Rastatt. Foto: lra

Rastatt, 07.04.2018, Bericht: Landratsamt Mit der Kampagne «Plastikbeutel und Restabfall − Nein, danke!» möchte der Abfallwirtschaftsbetrieb, AWB, des Landkreises Rastatt dafür werben, dass sich die Qualität der über die braunen Tonnen erfassten Bioabfälle verbessert.

Laut Betreiber der Bioabfallvergärungs- und Kompostieranlage in Iffezheim, in der die Bioabfälle weiterverarbeitet werden, sind deutlich zu viele Plastikbeutel und Restabfälle enthalten. Anders als andere Abfälle kann der Bioabfall aufgrund seiner Eigenschaften nach der Anlieferung nicht einfach sortiert werden. Enthaltene Fremdstoffe und Fehlwürfe durchlaufen und behindern deshalb den gesamten Vergärungs- und Kompostierprozess und müssen am Ende aufwändig ausgesiebt werden. «Wer möchte schon Kompost für seinen Garten kaufen, in dem noch Plastikschnipsel enthalten sind?»

Bei der Frage, was alles in die Biotonne darf, hilft ein Blick auf die Biotonnen. Dort ist ein Aufkleber mit Bildern angebracht, auf dem die zulässigen Stoffe wie Gemüseabfälle, Obstreste, Essensreste, Kaffeefilter, Teebeutel, Zimmerpflanzen, Kleintierstreu oder Kleinmengen an Gartenabfällen dargestellt sind. Bei verdorbenen oder überlagerten Lebensmitteln ist zu beachten, dass diese nur ohne Verpackung in die Biotonne dürfen. Der im Kühlschrank vergessene und in Folie eingeschweißte Käse gehört so als Verbundmaterial in den Restabfallbehälter, es sei denn, Käse und Folie werden getrennt und nur der Käse in die Biotonne gegeben.

Auf dem Weg der Bioabfälle von der Küche in die Biotonne ist zu beachten, dass der Bioabfall nicht in Plastikbeuteln verpackt in die Biotonne darf. Zum Einpacken der Bioabfälle eignet sich Zeitungspapier. Die komfortablere Variante sind die im Handel erhältlichen Papiertüten. Der Bioabfall ist darin gut verpackt und das Papier der Tüten lässt sich kompostieren. Toleriert werden derzeit noch die kompostierbaren Kunststofftüten, wenn diese deutlich als solche gekennzeichnet sind. Hier zeichnet sich allerdings ab, dass diese in Zukunft nicht mehr eingesetzt werden dürfen. Zum einen wird der Vergärungsprozess behindert, und zum anderen ist die Verweildauer in der Kompostanlage zu kurz, um diese Biofolien vollständig zu zersetzen.

Ab dem 9. April wird der AWB Kontrollen in ausgewählten Abfuhrgebieten vornehmen. Solche Biotonnen, bei denen der Bioabfall in Plastikbeuteln verpackt und/oder sonstiger Restabfall enthalten ist, werden dann mit einem Reklamationsaufkleber versehen und nicht geleert. Die Bioabfälle müssen dann für die nächste Leerung nachsortiert werden, oder es kann eine Sonderleerung als Restabfall beauftragt werden. Da für die Sonderleerung der Kunde extra angefahren werden muss, ist diese relativ teuer. Das entsprechende Formular wird ebenfalls an der entsprechenden Biotonne angebracht.

Weitere Informationen unter www.awb-landkreis-rastatt.de.


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