Leserbrief
Leserbrief „Meine Meinung“ – „Bewusste Irreführung“ – „Wenn es Frau Waggershauser trotz eines Budgets von über drei Millionen Euro…“
Baden-Baden, 15.12.2025, Leserbrief In einem Leserbrief an die Redaktion nimmt goodnews4-Leserin Valentina Steiert Stellung zu dem goodnews4-Bericht Baden-Baden Tourismus GmbH rechtfertigt Minuszahlen – «Mit Gesamtübernachtungszahl auf Vorjahresniveau in Baden-Baden sehr zufrieden».
Wenn die Chefin der Baden-Baden Tourismus GmbH versucht, den Eindruck zu erwecken, die Übernachtungszahlen in Baden-Baden entsprächen dem Niveau von Land und Bund, dann ist das eine bewusste Irreführung. Denn die Fakten sprechen eine andere Sprache: Während sich die Übernachtungszahlen bundesweit und landesweit längst über dem Vor-Corona-Niveau bewegen, liegt Baden-Baden weiterhin deutlich darunter, ganz im Gegensatz zu dem Trend in Bund und Land.
Diese Entwicklung zeigt sich nicht nur in leeren Hotelbetten, sondern inzwischen auch im wachsenden Leerstand der Innenstadt. Wo Übernachtungsgäste fehlen, fehlt auch Kaufkraft – und genau diese Kaufkraft braucht der Einzelhandel dringend.
Wenn es Frau Waggershauser trotz eines Budgets von über drei Millionen Euro in den vergangenen Jahren nicht gelungen ist, einen positiven Trend bei den Übernachtungszahlen herbeizuführen, werden zusätzlich bewilligte 700.000 Euro daran kaum etwas ändern. Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, an dem sie zeigen muss, dass sie tatsächlich in der Lage ist, mehr Gäste nach Baden-Baden zu holen – oder sich eingestehen muss, dass sie dazu nicht fähig ist.
Spätestens mit der Wiedereröffnung des Badischen Hofs im Frühjahr 2026 entfällt auch das Argument fehlender Hotelbetten. Mit dem Europäischen Hof und dem Tribe Hotel sind dann deutlich mehr Betten entstanden, als zuvor fehlten. Sollten die Übernachtungszahlen dann weiterhin stagnieren oder sinken, muss sich der Gemeinderat von Baden-Baden eingestehen, dass die großzügige Verlängerung des Arbeitspapiers von Frau Waggershauser ein Fehler war und handeln!
Valentina Steiert
Baden-Baden
Wenn Sie auch einen Leserbrief an die Redaktion senden möchten, nutzen Sie bitte diese E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
In Ausnahmefällen veröffentlicht goodnews4.de Leserbriefe auch unter einem Pseudonym. Die tatsächliche Identität des Verfassers ist goodnews4.de in jedem Fall bekannt.
«Spielregeln» für Leserbriefe an goodnews4.de
Die Leserbriefseite «Meine Meinung» bieten ein Meinungs- und Diskussionsforum, für das es auch einiger «Spielregeln» bedarf. Diese Regeln, die zum Teil vom Presserecht und sonstigen Rechtsvorschriften vorgegeben sind, sollten diesen Maßgaben folgen. Leserbriefe geben die Meinung der Leser wieder, nicht die der Redaktion.
1. Der Verfasser eines Leserbriefes ist für diesen juristisch verantwortlich. Allerdings liegt bei goodnews4.de die publizistische und presserechtliche Verantwortung.
2. Ein Leserbrief darf scharfe Wertungen, Überspitzungen und deftige Kritik im Rahmen des öffentlichen Meinungsstreits enthalten. Beiträge, die Beleidigungen, falsche Tatsachenbehauptungen, Verleumdungen, persönliche Diffamierungen, drastisch überzogene Kritik an Personen enthalten oder das Andenken Verstorbener verunglimpfen, werden nicht veröffentlicht. Das gilt auch für Beiträge, die so genannte Schmähkritik enthalten. In diesem Zusammenhang: Gute Argumente überzeugen am besten. goodnews4.de veröffentlicht jeden Leserbrief, der diese Voraussetzungen erfüllt.
3. Leserbriefe sollten sich mit aktuellen Angelegenheiten von öffentlichem Interesse beschäftigen. Private Auseinandersetzungen werden aus redaktionellen, juristischen und presserechtlichen Gründen nicht veröffentlicht.
4. Anonyme Schreiben werden nicht veröffentlicht. Bei Pseudonymen muss die tatsächliche Identität des Verfassers bei goodnews4.de bekannt sein. Bei der Veröffentlichung eines Beitrags werden Vor-, Nachname und Wohnort genannt.
5. Beiträge von politischen Mandats- und Funktionsträgern, Vertretern von Organisationen, Verbänden, Institutionen und ähnlichen sind auf dieser Seite nicht vorgesehen, es sei denn sie antworten auf einen Leserbrief. Die genannten Vertreter haben andere Möglichkeiten, ihr Anliegen einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen – zum Beispiel im redaktionellen Teil durch Pressemeldungen u.a.
6. Titelvorschläge (Überschriften) nehmen wir gerne entgegen, grundsätzlich entscheidet über die Titelsetzung aber die Redaktion.
7. Leserbriefe sollten elektronisch als E-Mail übermittelt werden und müssen die vollständige Adresse des Einsenders enthalten. Darüber hinaus benötigen wir eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.
8. Der Einsender sollte erwähnen, worauf sich sein Beitrag bezieht. Sollte er sich auf einen goodnews4-Artikel beziehen, bitte mitteilen, wann dieser erschienen ist.
9. Für die Länge von Leserbriefen hat unsere Redaktion ein Limit von 2.000 Zeichen inkl. Leerzeichen gesetzt.
Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.







