Leserbrief

Leserbrief „Meine Meinung“ – „Vermüllung macht auch vor Baden-Baden nicht halt“ – Total-Video-Überwachung aller öffentlichen Plätze wie in China

Baden-Baden, 28.10.2025, Leserbrief In einem Leserbrief an die Redaktion nimmt goodnews4-Leser Martin Müller-Petersen Stellung zu dem goodnews4-Bericht Wem gehört das Sofa am Markgrafenplatz? – Nur ein kleines Staatsversagen, aber ein Staatsversagen.

Friedrich Merz hat doch Recht mit seiner Ansicht über das Stadtbild, wenn man das erschreckende Foto in den goodnews4 von gestern sieht. Die zunehmende Vermüllung macht auch vor Baden-Baden nicht halt. Aber was könnte man dagegen tun? Hohe Strafen für die Verursacher? Das setzt aber voraus, dass man sie auch erwischt und dafür wäre eine Total-Video-Überwachung aller öffentlichen Plätze wie in China erforderlich. Nicht nur die immensen Kosten dafür, sondern auch der Aufschrei der Datenschützer würden dieses Vorhaben sicher verhindern.

 

Welche Möglichkeiten gibt es noch? Die naheliegendste und per Saldo auch günstigste Lösung wäre die Entsorgung beim Verursacher. Entsorgen muss die Stadt den illegalen Müll ja ohnehin, warum also dann nicht gleich auf legalem Weg wo der Bürger sich bei einer amtlichen Stelle melden und seinen Entsorgungswunsch vorbringen kann. Dann wird der Müll direkt beim Verursacher abgeholt und das Problem ist gelöst und die Stadt bleibt sauber. Allerdings muss die Entsorgung kostenfrei sein, sonst ändert sich am Verhalten der Bürger nichts! Die Kosten für die Entsorgung von illegalem oder legalem Müll dürfen sich allerdings die Waage halten, sodass es sich hier um eine Win-Win-Situation handelt.

Martin Müller-Petersen
Baden-Baden


Wenn Sie auch einen Leserbrief an die Redaktion senden möchten, nutzen Sie bitte diese E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

In Ausnahmefällen veröffentlicht goodnews4.de Leserbriefe auch unter einem Pseudonym. Die tatsächliche Identität des Verfassers ist goodnews4.de in jedem Fall bekannt.

«Spielregeln» für Leserbriefe an goodnews4.de

Die Leserbriefseite «Meine Meinung» bieten ein Meinungs- und Diskussionsforum, für das es auch einiger «Spielregeln» bedarf. Diese Regeln, die zum Teil vom Presserecht und sonstigen Rechtsvorschriften vorgegeben sind, sollten diesen Maßgaben folgen. Leserbriefe geben die Meinung der Leser wieder, nicht die der Redaktion.

1. Der Verfasser eines Leserbriefes ist für diesen juristisch verantwortlich. Allerdings liegt bei goodnews4.de die publizistische und presserechtliche Verantwortung.

2. Ein Leserbrief darf scharfe Wertungen, Überspitzungen und deftige Kritik im Rahmen des öffentlichen Meinungsstreits enthalten. Beiträge, die Beleidigungen, falsche Tatsachenbehauptungen, Verleumdungen, persönliche Diffamierungen, drastisch überzogene Kritik an Personen enthalten oder das Andenken Verstorbener verunglimpfen, werden nicht veröffentlicht. Das gilt auch für Beiträge, die so genannte Schmähkritik enthalten. In diesem Zusammenhang: Gute Argumente überzeugen am besten. goodnews4.de veröffentlicht jeden Leserbrief, der diese Voraussetzungen erfüllt.

3. Leserbriefe sollten sich mit aktuellen Angelegenheiten von öffentlichem Interesse beschäftigen. Private Auseinandersetzungen werden aus redaktionellen, juristischen und presserechtlichen Gründen nicht veröffentlicht.

4. Anonyme Schreiben werden nicht veröffentlicht. Bei Pseudonymen muss die tatsächliche Identität des Verfassers bei goodnews4.de bekannt sein. Bei der Veröffentlichung eines Beitrags werden Vor-, Nachname und Wohnort genannt.

5. Beiträge von politischen Mandats- und Funktionsträgern, Vertretern von Organisationen, Verbänden, Institutionen und ähnlichen sind auf dieser Seite nicht vorgesehen, es sei denn sie antworten auf einen Leserbrief. Die genannten Vertreter haben andere Möglichkeiten, ihr Anliegen einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen – zum Beispiel im redaktionellen Teil durch Pressemeldungen u.a.

6. Titelvorschläge (Überschriften) nehmen wir gerne entgegen, grundsätzlich entscheidet über die Titelsetzung aber die Redaktion.

7. Leserbriefe sollten elektronisch als E-Mail übermittelt werden und müssen die vollständige Adresse des Einsenders enthalten. Darüber hinaus benötigen wir eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.

8. Der Einsender sollte erwähnen, worauf sich sein Beitrag bezieht. Sollte er sich auf einen goodnews4-Artikel beziehen, bitte mitteilen, wann dieser erschienen ist.

9. Für die Länge von Leserbriefen hat unsere Redaktion ein Limit von 2.000 Zeichen inkl. Leerzeichen gesetzt.




Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.