Aus der Staatsanwaltschaft Baden-Baden

Messerattacke auf Ehefrau - Hauptverhandlung vor dem Landgericht Baden-Baden

Messerattacke auf Ehefrau - Hauptverhandlung vor dem Landgericht Baden-Baden
Der 38 Jahre alte Angeklagte soll seine Ehefrau mit einem Küchenmesser attackiert haben. Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden/Rastatt, 16.06.2018, Bericht: Staatsanwaltschaft Ein 38-jähriger Mann steht wegen gefährlicher Körperverletzung vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Baden-Baden.

Ihm wird zur Last gelegt, in der gemeinsamen Wohnung in Rastatt Ende September 2017 seine Ehefrau mit einem Küchenmesser attackiert zu haben, um sie zu töten. Er habe ihr mehrere tiefe Schnitte am Hals, an den Händen und am Oberschenkel zugefügt. Davon ausgehend, er habe der röchelnd am Boden liegenden Frau tödliche Verletzungen zugefügt, habe er die Polizei per Notruf alarmiert und seinen Suizid angekündigt, aber auch erwähnt, die Polizei solle schnell kommen, seine Frau werde bewusstlos. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte dadurch mit strafbefreiender Wirkung vom versuchten Mord zurückgetreten ist, so dass «nur» ein Tatverdacht für eine gefährliche Körperverletzung vorliegt, die mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bestraft werden kann. Der Angeklagte befindet sich seit seiner Festnahme am gleichen Tag in Untersuchungshaft.

Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Baden-Baden wird die Hauptverhandlung am 22.06., 29.06., 06.07. und 16.07.2018, jeweils um 09:00 Uhr im Sitzungssaal 118, durchführen. Geladen wurden 9 Zeugen und 2 Sachverständige.


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