OB-Wahl in Rastatt
Müller oder Gaska, wer regiert Rastatt bis 2031? – Wichtige Infos zur Stichwahl am 15. Oktober

Rastatt, 26.09.2023, Bericht: Redaktion Wieder sind rund 38.000 Rastatter aufgerufen, an einer OB-Wahl teilzunehmen. Diesmal wird es eine Entscheidung geben, wer die Stadt in Zukunft regieren wird.
Nur weniger als 15.000 der 38.000 Wahlberechtigten gaben im ersten Wahlgang am vergangenen Sonntag ihre Stimme ab. goodnews4.de berichtete. Am Sonntag ist nicht mit einer deutlichen höheren Wahlbeteiligung zu rechnen, aber vielleicht besinnen sich noch einige Rastatter ihrer demokratischen Rechte. Sie können entscheiden, ob die Stadt von einer Oberbürgermeisterin Monika Müller oder einem Oberbürgermeister Michael Gaska bis 2031 regiert wird.
Das Rathaus Rastatt fasst nochmals alle Formalitäten für den zweiten Wahlgang zusammen:
Zur Stichwahl treten an Monika Müller, Dezernentin für den Bereich Soziales, Sport, Gesundheit und Klinikum in Wolfsburg, und Dr. Michael Gaska, Betriebswirt und Geschäftsführer in St. Gallen. Die beiden Kandidaten konnten bei der OB-Wahl am 24. September die meisten Stimmen auf sich vereinigen. Müller erlangte 37,97 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen, während für Gaska 30,81 Prozent der Wähler stimmten. Die Stichwahl ist notwendig, da keine/r der Kandidatinnen und Kandidaten bei der ersten Wahl mehr als die Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen erhalten hatte. Die Stadt Rastatt informiert, was Wählerinnen und Wähler nun für die Stichwahl am 15. Oktober beachten müssen.
Müssen Wählerinnen und Wähler bei der Stichwahl ihre Wahlunterlagen nochmals beantragen?
Wählerinnen und Wähler, die im Wahllokal gewählt haben, haben ihre Wahlbenachrichtigung direkt bei der Stimmabgabe zurückerhalten. Diese muss bei der Stichwahl am 15. Oktober erneut ins Wahllokal mitgenommen werden. Bürgerinnen und Bürger, die am 24. September nicht gewählt haben, aber bei der Stichwahl ihre Stimme abgeben wollen, bringen ihre zuvor zugesandte Wahlbenachrichtigung zur Stichwahl mit. Personen, die zwischen den beiden Wahlterminen wahlberechtigt werden, erhalten eine Wahlbenachrichtigung von der Stadt für die Stichwahl.
Was gilt für Briefwählerinnen und Briefwähler?
Wer seine Briefwahlunterlagen sowohl für die Wahl am 24. September als auch für die Stichwahl am 15. Oktober beantragt hatte, bekommt die Unterlagen für die Stichwahl nun automatisch zugesandt. Ansonsten müssten die Briefwahlunterlagen für den 15. Oktober erneut beantragt werden. Dies ist ab Dienstag, 26. September, auf verschiedenen Wegen möglich:
- bequem online über die Website der Stadt Rastatt unter www.rastatt.de
- schriftlich beim Bürgerbüro per Brief, Postkarte oder Vordruck oder elektronisch per E-Mail. Zu nennen sind jeweils der Familienname, der oder die Vorname(n), das Geburtsdatum und die Wohnanschrift.
- persönlich im Bürgerbüro in der Herrenstraße 15 oder bei den jeweiligen Ortsverwaltungen
- per Wahlbenachrichtigung des ersten Wahlgangs.
Wann bekommen Wählerinnen und Wähler ihre Briefwahlunterlagen?
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden frühestens ab Montag, 2. Oktober, zugestellt. Aufgrund möglicher Verzögerungen bei der Postzustellung empfiehlt die Stadtverwaltung, Briefwahlanträge ab Montag, 9. Oktober, nur noch persönlich im Bürgerbüro in der Herrenstraße zu beantragen oder bei den jeweiligen Ortsverwaltungen. Die letzte Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen, besteht am Freitag, 13. Oktober, 18 Uhr im Bürgerbüro, Herrenstraße 15.
Gibt es auch bei der Stichwahl eine Unterstützung für sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger?
Ja. Damit blinde und sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger am 15. Oktober auch ohne fremde Hilfe ihre Stimme abgeben können, werden an alle Bezieher von Landesblindenhilfe in Rastatt kostenlos Stimmzettelschablonen zugesandt. Zusätzlich wird in jedem Wahllokal eine Stimmzettelschablone zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wird in jedem Wahllokal auch für die Stichwahl neue Stimmzettelschablonen zur Verfügung gestellt.
Wer beantwortet weitere Fragen zur Stichwahl?
Fragen zur Wahlberechtigung, Briefwahl und Barrierefreiheit beantworten die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros telefonisch unter 07222 972-7114 und 07222 972-7118 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Persönliche Vorsprachen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen sind im Bürgerbüro möglich: Montag und Dienstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12.15 Uhr. Briefwahl kann ebenso in den Ortsverwaltungen während der jeweiligen geltenden Öffnungszeiten beantragt werden.
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