Aus dem Umweltministerium Baden-Württemberg

Nach Wolf-Angriffen in Bad Wildbad - Umweltministerium übernimmt 90 Prozent der Kosten für Schutzmaßnahmen

Stuttgart, 26.05.2018, Bericht: Umweltministerium Das Umweltministerium hat am 25.05. eine «Förderkulisse Wolfprävention» im Nordschwarzwald ausgewiesen. Innerhalb der Förderkulisse übernimmt das Land 90 Prozent der Kosten, die Schaf-, Ziegen und Gehegewildhaltern bei der Anschaffung von Materialien für Herdenschutzmaßnahmen entstehen.

Hierzu zählt insbesondere eine lückenlose Umzäunung mit Elektrozäunen. Ferner fördert das Land den Einsatz von Herdenschutzhunden ab einer Mindestgröße von 60 Muttertieren mit einer jährlichen Pauschale für die Ausbildung und den Unterhalt der Hunde in Höhe von 1.950 Euro. «Mit dem bedauerlichen Vorfall Ende April, bei dem nach der Attacke eines Wolfes insgesamt 44 Schafe getötet wurden, ist nun nachgewiesen, dass sich der Wolf seit einem halben Jahr im Nordschwarzwald aufhält. Wir unterstützen daher die Nutztierhalter finanziell dabei, weitere Übergriffe des Wolfes möglichst zu verhindern», sagte Umweltminister Franz Untersteller.

Im bundesweiten Vergleich sei die finanzielle Erstattung überdurchschnittlich hoch, betonte der Minister. «Unser Ziel ist es, wie in anderen Bundesländern mit sesshaften Wölfen auch, ein Nebeneinander der für die Natur- und Landschaftspflege unverzichtbaren Weidetierhaltung und des europaweit streng geschützten Wolfes zu ermöglichen.»

Ein Wolfsterritorium weist eine durchschnittliche Größe von rund 200 Quadratkilometern auf. Da aber die genaue Lage des Wolfsterritoriums im Nordschwarzwald derzeit noch nicht bekannt ist, hat das Ministerium als Förderkulisse vorsorglich ein rund 3700 Quadratkilometer großes Gebiet abgegrenzt, das alle Gemeinden und deren Gemarkungsflächen umfasst, die in einem 30-Kilometer-Radius um den Mittelpunkt der von der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt ausgewerteten Wolfsnachweise im wahrscheinlichen Revier des Wolfes liegen. Bei Bedarf kann die Kulisse neuen Erkenntnissen angepasst werden.

«Wichtig ist nun, dass die Weidetiere möglichst bald umfassend und ausreichend geschützt werden, damit der Wolf nicht lernt, dass unzureichend geschützte Nutztiere eine leichte Beute sind,» sagte Minister Untersteller. «Um diesen Schutz zu ermöglichen, haben wir das Förderprogramm aufgelegt.»

Unabhängig davon hat das Ministerium den Nutztierhaltern eine Übergangsfrist von einem Jahr eingeräumt. Danach ist ein Ersatz für vom Wolf verursachte Schäden in der Förderkulisse nur noch möglich, wenn die Nutztiere zum Zeitpunkt eines Übergriffs ordnungsgemäß mit einer lückenlosen Umzäunung geschützt waren.

Schutzmaßnahmen für Rinder und Pferde sind bis auf Weiteres nicht förderfähig, da Übergriffe auf Rinder und Pferde selten sind und der Aufwand, sie zu umzäunen, in keinem Verhältnis zum Risiko steht. Sollte ein Wolf doch Rinder und Pferde attackieren, werden etwaige Schäden auch innerhalb der Förderkulisse wie bisher unabhängig von der Durchführung von speziellen Schutzmaßnahmen erstattet.


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