Aus dem Rathaus Baden-Baden

Niedrigwasserstände Belastung für Tiere und Pflanzen – Rathaus appelliert an Gartenbesitzer

Niedrigwasserstände Belastung für Tiere und Pflanzen – Rathaus appelliert an Gartenbesitzer
Die momentanen Wetterbedingungen mit hohen Lufttemperaturen und geringen bis sogar ausfallenden Niederschlägen lassen die Wasserstände in den Gewässern sinken. Foto: Archiv

Baden-Baden, 05.08.2020, Bericht: Rathaus Bei anhaltender Trockenheit steigt der Bedarf, heimische Gärten, Felder und Rasenflächen zu bewässern. Als praktische und bequeme Möglichkeit für Bachanrainer scheint sich dazu die Wasserentnahme aus dem Bach anzubieten.

Wie nun das städtische Fachgebiet Umwelt und Arbeitsschutz mitteilt, gibt es nach dem Landeswassergesetz seit 2014 den «Eigentümer- und Anliegergebrauch am Gewässer» nicht mehr. Das bedeutet, dass die Benutzung eines Gewässers nur im Rahmen des Gemeingebrauchs erfolgen darf.

Im Rahmen dieses sogenannten Gemeingebrauchs ist das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen, wie Eimer oder Gießkanne erlaubt, wenn dadurch «keine nachteiligen Veränderungen der Eigenschaften des Wassers, keine wesentliche Verminderung der Wasserführung und keine andere Beeinträchtigung des Wasserhaushalts zu erwarten sind». Die momentanen Wetterbedingungen mit hohen Lufttemperaturen und geringen bis sogar ausfallenden Niederschlägen lassen die Wasserstände in den Gewässern sinken. Bei anhaltender Trockenheit und entsprechend niedrigen Wasserständen haben bereits geringfügige Wasserentnahmen nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie, vor allem in den kleineren Gewässern. Denn schließlich, so die Stadtpressestelle, brauchen auch Fische und Kleintiere in den Unterläufen der Gewässer das lebensnotwendige Nass. Zudem bringen geringere Wasserstände auch höhere Wassertemperaturen mit sich, die die Lebensbedingungen im Gewässer für Fische und andere Kleinlebewesen verschärfen.

Niedrigwasserstände sind eine Belastung für Tiere und Pflanzen im Gewässer und vor allem in Zeiten mit extremer Trockenheit ist es besonders wichtig, dass die Wasserläufe nicht völlig austrocknen. Wenn Fließgewässer nicht ausreichend Wasser führen, wird die Selbstreinigungskraft gemindert und es kommt vermehrt zu Algenwuchs, was wiederum mit Minderung des Sauerstoffgehalts im Gewässer verbunden ist. «Wir appellieren an die Verantwortung jedes Einzelnen, derzeit kein Wasser aus den Bächen im Stadtkreis zu entnehmen», so das Fachgebiet Umwelt und Arbeitsschutz der Stadtverwaltung.

Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass das Füttern von Tieren im und am Gewässer (beispielsweise Enten) unterbleiben sollte, um die Minderung des Sauerstoffgehalts im Gewässer nicht noch weiter zu verstärken. Nicht zulässig sind auch das Aufstauen von Gewässern und die Entnahme größerer Wassermengen, beispielsweise mit elektrischen Pumpen, ohne wasserrechtliche Erlaubnis. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass bei erteilten Wasserrechten die genehmigte Mindestwassermenge einzuhalten ist.

Die ausbleibenden Niederschläge zeigen sich jedoch nicht nur in den sinkenden Wasserständen der Oberflächengewässer, sondern auch in den Grundwasserständen. Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat jüngst in einer Pressemeldung (am 20. Juli 2020) über die Grundwasserbilanz für das erste Halbjahr 2020 informiert (lubw.baden-wuerttemberg.de).

 

Trotz Regen im Winterhalbjahr sind die Grundwasserstände im Sommer bereits im dritten Jahr in Folge wieder niedrig. Im außergewöhnlich trockenen April und Mai hat die Bodenfeuchte stark abgenommen. Dies hat den Neubildungsprozess im Grundwasser unterbrochen. Die LUBW erwartet bis zum Beginn des Winterhalbjahres keine Erholung des Grundwassersdargebots. Nur ergiebige und mehrtägig anhaltende Sommerniederschläge würden die für die Jahreszeit typischen Rückgänge im Grundwasser verhindern. Die Landesanstalt für Umwelt informiert unter lubw.baden-wuerttemberg.de über die monatlich neu bewertete Grundwassersituation in Baden-Württemberg.


Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.