Energiekrise
Nun auch Heizkostenzuschuss für Öl und Pellets – Antragstellung in Baden-Württemberg ab 8. Mai 2023 möglich – Link zu Online-Rechner

Stuttgart, 26.04.2023, Bericht: Redaktion Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können in wenigen Tagen Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Dies teilte gestern die Landesregierung in Stuttgart mit.
Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks entlasten. Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden, das in den einzelnen Bundesländern stufenweise freigeschaltet wird – in Baden-Württemberg am 8. Mai 2023.
Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. «Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021», erklärt das Umweltministerium. Über einen Online-Rechner kann bereits vorab ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Dieser Rechner dient nur zur Information, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt.
Unternehmen, wie Wohnungsbaugesellschaften, können als Zentralantragssteller bereits im Vorfeld durch Einrichtung eines Servicekontos ihre Firmenakte bei der Kasse.Hamburg beantragen. Diese ist bei Unternehmen notwendig, um eine Identifikation für die Antragsstellung zu ermöglichen und vereinfacht die Antragsstellung für unterschiedliche Wohngebäude.
Online-Rechner Härtefallhilfe: driveport.de
Firmenakte anlegen: serviceportal.hamburg.de
Weitere Informationen: um.baden-wuerttemberg.de
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