Aus dem Rathaus Rastatt

Radfahren auf Murgdämmen verboten - Stadt bringt Markierungen an

Radfahren auf Murgdämmen verboten - Stadt bringt Markierungen an
Klare Ansage für die Wege auf den Murgdämmen: Radfahren verboten. Foto: Stadt Rastatt

Rastatt, 06.07.2018, Bericht: Rathaus Nicht erlaubt ist das Radfahren auf den meisten Murgdämmen in der Stadt. Dennoch halten sich immer wieder Radfahrer nicht ans Verbot, sondern radeln teilweise rücksichtslos über die Dämme.

Um dem Einhalt zu gebieten und an die Regelungen zu erinnern, hat die Stadt Rastatt in diesen Tagen begonnen, Markierungen an den Aufgängen zu den Murgdammwegen anzubringen. Start der Markierungsarbeiten war am Murgdamm von der Hindenburgbrücke zur Rheinauer Brücke. Insgesamt befestigen die Mitarbeiter der Technischen Betriebe in den nächsten Wochen 25 Markierungen. Die Arbeiten erfolgen abschnittsweise − und abhängig von der Witterung, denn zum Auftragen der Markierungen ist trockenes Wetter erforderlich.

Radfahren auf den Murgdämmen: Wo ist es erlaubt − und wo nicht?

Die Rastatter Murgdammwege sind als Grünanlagen ausgewiesen und entsprechend beschildert. Grundsätzlich ist das Radfahren in Grünanlagen nicht gestattet, außer auf extra ausgewiesenen Radwegen in dem jeweiligen Bereich. So regelt es die Polizeiverordnung der Stadt Rastatt. Konkret erlaubt ist das Radfahren auf der rechten Deichseite von der Rheinauer Brücke nach Steinmauern und ebenfalls auf der rechten Deichseite vom Rohrersteg zur Badener Brücke.


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