Aus der Staatsanwaltschaft Baden-Baden

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Schwimmlehrer - Mutmaßlicher sexueller Missbrauch auch in Baden-Baden, Achern, Gernsbach, Kuppenheim

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Schwimmlehrer - Mutmaßlicher sexueller Missbrauch auch in Baden-Baden, Achern, Gernsbach, Kuppenheim
Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 25.05.2018, Bericht: Staatsanwaltschaft Nach mehrmonatigen intensiven Ermittlungen konnte die Staatsanwaltschaft Baden-Baden nun die Ermittlungen gegen einen 33jährigen Schwimmlehrer abschließen und Anklage zum Landgericht Baden-Baden erheben.

Wie bereits berichtet wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, über einen Zeitraum von circa zwei Jahren − zwischen Oktober 2015 und September 2017 − im Rahmen seiner freiberuflichen Tätigkeit als Schwimmlehrer für verschiedene Schwimmschulen in Baden-Württemberg minderjährige Mädchen sexuell missbraucht, die Taten teilweise auch auf Video aufgenommen und in Einzelfällen die Mädchen bedroht zu haben, um sie abzuhalten, ihre Erlebnisse Eltern oder anderen Personen zu offenbaren.

Nachdem die Eltern von zwei Mädchen unabhängig voneinander im August 2017 die Kriminalpolizei in Rastatt informierten und Anzeige erstatteten, wurde gegen den bislang nicht geständigen Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern eingeleitet. Der Beschuldigte befindet sich seit dem 26.09.2017 in Untersuchungshaft, zuletzt hat das Oberlandesgericht Karlsruhe am 04.04.2018 die Haftfortdauer angeordnet.

In der Anklageschrift vom 16.05.2018 wird dem Beschuldigten schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in 6 Fällen, davon in 1 Fall in Tateinheit mit Nötigung und in 4 Fällen in Tateinheit mit Herstellung kinderpornographischer Schriften, sowie sexueller Missbrauch von Kindern in 195 Fällen, davon in 5 Fällen in Tateinheit mit Herstellung kinderpornographischer Schriften, in 1 Fall in Tateinheit mit Nötigung und in 15 Fällen in Tateinheit mit Körperverletzung, vorgeworfen. Die Taten sollen in Gernsbach, Kuppenheim, Baden-Baden, Achern, Bad Herrenalb und Lörrach zum Nachteil von insgesamt 40 Mädchen im Alter zwischen 4 und 12 Jahren begangen worden sein. Drei der mutmaßlichen Opfer konnten bislang nicht identifiziert werden.

Die Staatsanwaltschaft strebt in der zur Jugendschutzkammer des Landgerichts Baden-Baden erhobenen Anklage auf der Grundlage eines im Ermittlungsverfahren erhobenen psychiatrischen Fachgutachtens neben einer Freiheitsstrafe auch die Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen den Beschuldigten an.


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