Gesetzentwurf vorgelegt

Stimmrecht von Menschen mit Behinderung zur Kommunalwahl – Beate Böhlen: „Selbstverständliche Inklusion in allen Lebensbereichen“

Baden-Baden/Stuttgart, 14.03.2019, Bericht: Redaktion Betreute Menschen mit Behinderung sollen bei der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 wählen dürfen. Die Fraktionen von Grünen und CDU haben dazu einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorgelegt.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Januar festgestellt, dass der entsprechende Passus im Bundeswahlgesetz verfassungswidrig ist. Die Übergangsregelung soll gelten, bis die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Neuregelung im Bundestagswahlrecht erfolgt ist. Auch für Bürgermeisterwahlen sowie für Abstimmungen auf Gemeindeebene sollen die Wahl- und Stimmrechtsausschlüsse bis zur Neuregelung im Bundestagswahlrecht, die spätestens bis zur nächsten regulären Bundestagswahl im Herbst 2021 erfolgen muss, ausgesetzt werden.

Die Stellungnahme von Beate Bohlen, Baden-Badener grüne Landtagsabgeordnete: «Ausdrücklich begrüße ich den Gesetzentwurf zum Wahl- und Stimmrecht von Menschen mit Behinderung zur Kommunalwahl, auf den sich die Regierungsfraktionen von GRÜNEN und CDU am 12.03.2019 geeinigt haben. Bereits vor über drei Jahren habe ich mich auf Landes- und Bundesebene für diese Gesetzesänderung eingesetzt, nachdem ich im Februar 2016 an einer von der Lebenshilfe Achern / Bühl / Baden-Baden organisierten Podiumsdiskussion teilgenommen hatte. Schon damals haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gemeinnützigen Organisation dieses Anliegen der dort betreuten Menschen engagiert und kompetent erläutert. Der Gesetzentwurf ist ein großer und wichtiger Schritt zur selbstverständlichen Inklusion in allen Lebensbereichen.»


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