Vorranggebiete für Windenergie – Auch in Baden-Baden können Unterlagen eingesehen werden

Baden-Baden, 26.01.2024, Bericht: Redaktion Die Öffentlichkeit sei jetzt zum Planentwurf gefragt, teilte der Regionalverband Mittlerer Oberrhein gestern mit, nachdem die 70 Vorranggebiete für Windenergie nun beschlossen sind.
Zwischen dem 12. Februar bis einschließlich 15. März habe «die Öffentlichkeit» die Möglichkeit, zu dem Planentwurf gegenüber dem Regionalverband Stellung zu nehmen, heißt es von der Behörde aus Karlsruhe. Die Unterlagen können auch bei der Stadt Baden-Baden eingesehen werden. Schneller geht es online: www.windplanung-oberrhein.de
Auf goodnews4-Anfrage erklärte der Regionalverband, welche Baden-Badener Flächen in der Planung vorgesehen sind und was die nächsten Verfahrensschritte sind, bis dort Windkraftanalgen gebaut werden könnten. goodnews4.de berichtete heute.
Die Mitteilung des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein vom 25. Januar 2024 im Wortlaut:
Der Planungsausschuss des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein hat gestern in Karlsruhe den Entwurf des Teilregionalplans Windenergie mit großer Mehrheit beschlossen. Darin sind nun 70 Vorranggebiete für Windenergieanlagen vorgesehen. Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange können ab dem 12. Februar zum Planentwurf Stellung nehmen. Die Planungsunterlagen sind bereits seit der zweiten Kalenderwoche dieses Jahres 2024 auf der Internetseite des Regionalverbandes einsehbar.
Der Gesetzgeber hat die Regionalverbände in Baden-Württemberg verpflichtet, mindestens 1,8 Prozent ihrer Regionsflächen für die Nutzung der Windenergie planerisch zu sichern. Grundlage für die vorgeschlagenen Vorranggebiete in der Region Mittlerer Oberrhein sind die Planungskriterien, auf die sich die Ausschussmitglieder des Regionalverbandes bereits im März 2023 verständigt hatten. Die nun präsentierten Vorranggebiete umfassen laut Sitzungsvorlage zusammen 7.138 Hektar bzw. rund 3,3 Prozent der Region und damit mehr als die gesetzlich geforderten 1,8 Prozent.
Der Regionalverband identifiziert, lenkt und bündelt geeignete Gebiete für die Gewinnung von Windenergie in der Region. Mit den Festlegungen werden Flächen exklusiv für die Windenergienutzung &lauqo;reserviert». Konkrete Standorte für Windenergieanlagen legt der Regionalverband jedoch nicht fest. Vielmehr können Bürgerenergie-genossenschaften, Projektentwickler, Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen später innerhalb dieser Gebiete konkrete Flächen für Windparks planen und realisieren. Außerhalb dieser Flächen wäre damit die Windenergienutzung in der Regel dann nicht mehr möglich.
Bereits im Juli 2023 veröffentlichte der Regionalverband seine Suchraumkarte zur Windenergie mit einer an-schließenden informellen Beteiligung der Öffentlichkeit bis Ende Oktober. «Die Hinweise und Anregungen aus der Bevölkerung haben wir ausgewertet und je nach-dem, ob relevant oder nicht, in der Ausarbeitung des Planentwurfs berücksichtigt. Etwas mehr als 3 Prozent der Regionsfläche sind nun von den ursprünglich rund 7,5 Prozent als potentielle Vorranggebiete im Planentwurf vorgesehen», erläutert Verbandsdirektor Matthias Proske die Planung.
Auch der Verbandsvorsitzende, Landrat Christoph Schnaudigel, weist darauf hin, dass aktuell mehr Vorranggebiete im Planentwurf dargestellt sind, als später tatsächlich festgelegt werden: «Das ist Absicht. Denn wir müssen davon ausgehen, dass nach Auswertung der eingehenden Stellungnahmen die Flächen weiter reduziert werden müssen. Jetzt haben wir genügend Raum für eine intensive Diskussion und Abwägung, um am Ende das Ziel mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche für die Windenergie zu sichern, erreichen zu können.» Aus diesem Grund wird erst nach Bewertung aller Vorranggebiete im Rahmen der ersten Offenlage differenziert, welche Flächen beispielsweise aufgrund der Sicht-beziehungen zu in höchstem Maße raumbedeutsamen Kulturdenkmalen oder einer räumlichen Umfassung einzelner Kommunen nicht weiter betrachtet werden können. «Mit diesem Vorgehen reduzieren wir die Gefahr, erneut in die Flächensuche einsteigen zu müssen, da gut geeignete Gebiete aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen bereits verworfen werden mussten», so der Vorsitzende weiter.
Die interessierte Öffentlichkeit hat vom 12.02.2024 bis einschließlich 15.03.2024 die Möglichkeit, zu dem Planentwurf gegenüber dem Regionalverband Stellung zu nehmen. Die Unterlagen können beim Regionalverband Mittlerer Oberrhein, bei der Stadt Karlsruhe, beim Landratsamt Karlsruhe, beim Landratsamt Rastatt oder bei der Stadt Baden-Baden eingesehen werden oder online unter www.windplanung-oberrhein.de. Weitere Informationen zum Planungsverfahren finden sich auf der Homepage des Regionalverbandes unter www.region-karlsruhe.de.
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