Flaggen-Diskussion geht weiter
Weiter Wirbel um badische Fahne – CDU-Abgeordnete sehen Erfolg nach Schreiben an Ministerpräsident Kretschmann
Karlsruhe/Stuttgart, 19.07.2018, Bericht: Redaktion Der gewisse Wirbel um die badische Fahne hält weiter an. Nach dem Verbot für die Flagge des alten Landes Baden auf dem Karlsruher Schloss, hatte sich gerade auch die FDP-Landtagsfraktion mit einem Antrag zu Wort gemeldet.
Nun melden sich die drei badische CDU-Landtagsabgeordneten zu Wort, die mit ihrer Initiative die Diskussionen um die bestehenden Beflaggungsvorschriften auslösten. ref="http://www.goodnews4.de/nachrichten/daily-news/item/cdu-abgeordnete-fordern-badische-flagge-muss-wieder-wehen-fahn">goodnews4.de berichtete. Als Erfolg bewerten, die drei Abgeordneten, dass Ministerpräsident nun zugesagt habe die Vorschriften zur Beflaggung überprüfen zu lassen. goodnews4.de berichtete.
Die Erklärung der CDU-Abgeordneten im Wortlaut:
Der Vorstoß der drei CDU-Landtagsabgeordneten Ulli Hockenberger, Albrecht Schütte und Tobias Wald ist laut dem jetzt vorliegenden Schreiben von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) erfolgreich gewesen. «Wir freuen uns darüber, dass die Verwaltungsvorschrift des Landes nun grundsätzlich überprüft wird. Das hatten wir gefordert. Mit der Zwischenlösung, wonach die badische Flagge wieder auf dem Karlsruher Schloss wehen darf, können wir gut leben. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die württembergische und die badische Flagge mittelfristig wieder über den Landesgebäuden wehen dürfen», so die drei CDU-Abgeordneten.
Hockenberger, Schütte und Wald hatten sich an das Staatsministerium gewendet. In seiner Antwort vom 10. Juli schreibt Ministerpräsident Kretschmann: Die Anregung, die Regelungen der Verwaltungsvorschrift «mit Blick auf eine Änderung und damit Erweiterung der Möglichkeiten für die badische und württembergische Flagge zu prüfen, kann ich aufgreifen, um mögliche Ausnahmegenehmigungen in Erwägung zu ziehen». Dieses «umfangreiche Verfahren» lasse sich aber bis zum 22. August 2018, wenn die Vorschrift außer Kraft tritt, «leider nicht durchführen». Eine Verlängerung sei deshalb «zunächst (…) in ihrer bisherigen Form unumgänglich». Aber, so Kretschmann in dem Schreiben weiter: «Mir liegt sehr daran, eine dauerhafte Lösung für alle Seiten zu finden.»
Darauf drängen die CDU-MdL Hockenberger, Dr. Schütte und Wald: «Auch wenn wir die Zeit für ausreichend halten, die Vorschrift bis zum 22. August anzupassen, so verstehen wir doch auch, dass das Staatsministerium dabei keine Fehler machen möchte. Keine Frage ist für uns: Die badische Flagge ist ein Zeichen regionaler Identität. Das ist vielen Menschen wichtig. Heimat wird gerade in Zeiten, in denen sich viel ändert, immer bedeutender. Deshalb freuen wir uns, dass auch der Ministerpräsident unsere Wertschätzung für die regionale Identität teilt. Natürlich gilt das genauso für die württembergische Flagge. Das haben wir in unserem Schreiben an das Staatsministerium auch sehr deutlich gemacht.»
Bei der aktuellen «Lösung» für das Karlsruher Schloss handelt es sich um einen «Sonderfall»: Kretschmann hat laut seinem Schreiben «veranlasst, dass für die Dauer der Sonderausstellung ‘Revolution’ die seitens des Museums gewünschte Beflaggung wieder ermöglicht wird». Hockenberger, Dr. Schütte und Wald stellen deshalb im Hinblick auf die von Kretschmann angekündigte «dauerhafte Lösung» fest: «Für uns führt an den Flaggen der Landesteile kein Weg vorbei. Das muss in der Vorschrift verankert werden.»
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