Gesetz kann zum 1. Januar 2027 in Kraft treten
Wichtigste Inhalte des GKV-Gesetzes

Baden-Baden, 11.07.2026, Bericht: Redaktion Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben am 10. Juli 2026 das neue, umstrittene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, CDU, verabschiedet. Es soll eine drohende Finanzlücke von bis zu 19 Milliarden Euro im Jahr 2027 abwenden und die Beiträge stabilisieren.
Das Gesetz bringt tiefgreifende Änderungen mit spürbaren Einschnitten für Versicherte, Ärzte und Kliniken mit sich.
Die wichtigsten Punkte für Versicherte
• Höhere Zuzahlungen für Medikamente: Die gesetzliche Mindestzuzahlung in der Apotheke steigt um 50 Prozent von bisher 5,00 Euro auf 7,50 Euro. Die maximale Zuzahlung wird auf 15,00 Euroangehoben (zuvor 10,00 Euro). Eine geplante automatische jährliche Erhöhung wurde gestrichen.
• Einschnitte bei der Familienversicherung: Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern wird spürbar eingeschränkt. Wer ab 2028 nicht mehr unter die enger gefassten Ausnahmen fällt (z. B. Eltern mit Kindern unter 12 Jahren), muss einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen.
• Einführung der Teil-Krankschreibung: Ab Juli 2028 wird eine gestufte Teilarbeitsfähigkeit (25, 50 und 75 Prozent) inklusive Teilkrankengeld eingeführt.
• Streichung von Kassenleistungen:
- Cannabisblüten werden künftig nicht mehr von den Kassen erstattet.
- Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel dürfen von den Kassen auch nicht mehr als freiwillige Satzungsleistung bezahlt werden.
- Das anlasslose Ganzkörper-Hautkrebs-Screening fällt als reguläre Abrechnungsposition weg.
Die wichtigsten Punkte für das Gesundheitssystem
• Ausgabenbremse für Kliniken: Für Krankenhäuser gilt von 2027 bis 2029 eine strikte Obergrenze für den Kostenanstieg. Pflegeentlastende Maßnahmen im Pflegebudget werden in diesen Jahren zudem nur noch in verminderter Höhe weitergezahlt.
• Kürzungen bei Arztpraxen: Bestimmte Zusatzvergütungen für niedergelassene Ärzte fallen weg, wie die Extra-Vergütung für offene Sprechstunden ohne vorherigen Termin.
• Pflicht zu Zweitmeinungen: Ab 2028 müssen Versicherte vor bestimmten mengenanfälligen, planbaren Eingriffen (z. B. Hüftgelenkersatz oder Wirbelsäulen-OPs) verpflichtend eine Zweitmeinung einholen, damit die Kasse den Eingriff vergütet.
• Belastung der Pharmaindustrie: Der gesetzliche, statische Herstellerabschlag für Arzneimittel wird fest auf 15,5 Prozent angehoben. Für patentierte Impfstoffe steigt der Abschlag auf 9 Prozent bei gleichzeitigem Preismoratorium bis Ende 2030.
Höhere Zuschüsse aus Steuergeldern
Um die Beiträge weiter zu stützen, stellt der Bund zusätzliche Milliarden bereit: Der reguläre Bundeszuschuss wird 2027 weniger stark gekürzt als geplant (Absenkung um 1,35 Milliarden statt um 2 Milliarden Euro). Zudem erhöht der Bund seine dauerhaften Zahlungen für die Krankenversicherung von Grundsicherungsempfängern (Bürgergeld) schrittweise ab 2027 (Start mit plus 1 Milliarde Euro).
Quellen: Bundesministerium für Gesundheit und Deutscher Bundestag
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