Aus dem Regierungspräsidium Karlsruhe

B3-neu-Lückenschluss zwischen Sinzheim und Steinbach – Alternatives Lärmschutzkonzept gesucht – Fertigstellung dauert noch

Baden-Baden/Sinzheim, 28.03.2020, Bericht: Regierungspräsidium Das Regierungspräsidium Karlsruhe stellt den Lückenschluss der B 3 zwischen Sinzheim und Baden-Baden/Steinbach in Parallellage zur Schnellbahnstrecke der Deutschen Bahn AG, DB, in vier Bauabschnitten her.

Der erste Bauabschnitt im Industriegebiet Baden-Baden/Steinbach wurde bereits im Jahr 2012 fertiggestellt. Der zweite Bauabschnitt in Richtung Norden bis zur K 3738 konnte Anfang 2018 für den Verkehr freigegeben werden. Bei dem vierten Bauabschnitt, der den Ausbau der bestehenden L 80 im Sinzheimer Ortsteil Kartung beinhaltet und aus verkehrstechnischen und lärmschutzrechtlichen Gründen zeitlich vor dem dritten Bauabschnitt gebaut werden muss, kommt es zu Verzögerungen. Grund dafür ist, dass das Lärmschutzkonzept nicht wie planfestgestellt umgesetzt werden kann.

Der Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2014 schreibt vor, dass der Sinzheimer Ortsteil Kartung aufgrund des für den Lückenschluss prognostizierten höheren Verkehrsaufkommens auf der neuen B 3 vor dem erhöhten Straßenverkehrslärm geschützt werden muss. Geplant war, den Lärmschutz durch eine Kombination von neuen Lärmschutzbauwerken westlich der Straße sowie durch die nachträgliche Aufrüstung der bestehenden Lärmschutzwand der DB mit hochabsorbierenden Elementen auf der östlichen Straßenseite sicherzustellen. Das Regierungspräsidium hat bereits im vergangenen Jahr die neuen Lärmschutzwände, westlich der Straße, fertiggestellt. Im Sommer 2019 hatte die DB jedoch mitgeteilt, dass das bisher vorgesehene Lärmschutzkonzept unter Einbindung der DB-Lärmschutzwand nicht umgesetzt werden kann, weil eine Veränderung den Bestandsschutz aufheben würde und von dem zuständigen Eisenbahnbundesamt nicht genehmigt werden könnte.

Das Regierungspräsidium entwickelt daher nun gemeinsam mit der DB ein alternatives Lärmschutzkonzept, um den Anforderungen aus dem Planfeststellungsbeschluss gerecht zu werden. Derzeit wird favorisiert, die bestehende DB-Lärmschutzwand durch einen Neubau mit beidseitig hochabsorbierenden Elementen zu ersetzen. Damit könnte dieselbe Lärmreduzierung, wie dies mit der bisher geplanten Nachrüstung der bestehenden Wand der Fall gewesen wäre, erreicht werden. Vorteil dieser Variante wäre, dass auf ein weiteres zeitaufwendiges Planfeststellungsverfahren verzichtet werden könnte.

In einem Teilabschnitt der auszubauenden Strecke wird außerdem die Möglichkeit geprüft, ob durch Verwendung von offenporigem Asphalt, statt einem Neubau der DB-Lärmschutzwand, eine Lärmreduzierung erreichet werden könnte, um die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten. In dem Teilabschnitt, in dem die zulässige Geschwindigkeit auf 50 Stundenkilometer begrenzt wird, ergibt sich durch den offenporigen Asphalt keine Lärmreduzierung, so dass in diesem Bereich auf jeden Fall die bestehende DB-Lärmschutzwand erneuert werden muss.

Die Erneuerung der Lärmschutzwand wird erhebliche Einschränkungen im laufenden Bahnbetrieb verursachen, was eine detaillierte Koordination zwischen den Arbeiten für den Neubau der Lärmschutzwand und dem Bahnbetrieb erfordert. Im Regelfall ergibt sich frühestens drei Jahre nach Bauanmeldung die Möglichkeit in den Bahnbetrieb einzugreifen. Durch die Dringlichkeit dieses Projektes hat die DB jedoch eine Umsetzung im Jahr 2022 in Aussicht gestellt. Die Straßenbauarbeiten im dritten Abschnitt sollen im Anschluss daran in den Jahren 2023 und 2024 durchgeführt werden. Die DB prüft derzeit die Erneuerung der Lärmschutzwände im Zuge der Baumaßnahme des Regierungspräsidiums auf der gesamten Länge des Ortsteils Kartung von rund 2,5 Kilometer. Hierdurch würden sich Synergieeffekte für das Regierungspräsidium und die DB ergeben, da Bau und betriebliche Eingriffe zusammengefasst und optimiert werden könnten. Die Kosten für die Erneuerung der gesamten Lärmschutzwand liegen bei voraussichtlich 10 bis 15 Millionen Euro. Nach der Entscheidung zur gesamthaften Erneuerung der Lärmschutzwand, kann mit der Planung begonnen werden, der Bau wäre dann im Jahr 2022 möglich.

Weitere Informationen zu der Maßnahme sind auf der Projektseite der Homepage des Regierungspräsidiums unter www.rp-karlsruhe.de im Beteiligungsportal unter «Aktuelle Baumaßnahmen», «B 3 neu, Lückenschluss zwischen Sinzheim und Steinbach» zu finden.


Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.