Aus dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Einigung über stufenweises Hochfahren des ÖPNV – Maskenpflicht auch an Haltestellen

Einigung über stufenweises Hochfahren des ÖPNV – Maskenpflicht auch an Haltestellen
Trotz Corona soll in den kommenden Wochen das Angebot von Bahnen und Bussen in Baden-Württemberg nach und nach gesteigert werden.

Baden-Baden, 30.04.2020, Bericht: Verkehrsministerium Schrittweise zurück zu einem anderen Normalbetrieb: Nach dieser Prämisse soll in den kommenden Wochen das Angebot von Bahnen und Bussen in Baden-Württemberg nach und nach gesteigert werden. Hintergrund ist die gestaffelte Wiederaufnahme des Unterrichts in den Schulen.

Über das Konzept für ein Hochfahren des Nahverkehrs, das Zusammenspiel mit dem Schulbetrieb sowie die nötigen Hygienebedingungen haben sich Vertreter des Verkehrsministeriums, des Kultus- und Sozialministeriums, des Landkreistags, des Städtetags sowie des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen, VDV, des Verbandes Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer, WBO, und Landesfahrgastbeirats geeinigt.

Verkehrsminister Winfried Hermann sagte am Mittwoch in Stuttgart: «Wir wollen dafür sorgen, dass Busse und Bahnen auch weiterhin als umwelt- und klimafreundliche Verkehrsmittel mit einem guten Angebot bereitstehen. Dabei müssen Vorsichtsmaßnahmen und Hygieneregeln unbedingt eingehalten werden.»

Sozialminister Manne Lucha erklärte: «Die Gesundheit der Menschen im Land zu schützen, hat für uns weiterhin oberste Priorität. Gleichzeitig müssen die Menschen aber unkompliziert mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommen können. Das gilt nicht zuletzt für die Beschäftigten in den Gesundheitsberufen, beispielsweise in der Pflege oder den Krankenhäusern. Umso wichtiger ist es, dass wir die Hygieneregeln alle zusammen konsequent einhalten.»

Kultusministerin Susanne Eisenmann sagte: «Nicht alle Schülerinnen und Schüler können zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule kommen, sondern sind auf Bus und Bahn angewiesen. Deshalb fahren wir jetzt die Schülerbeförderung ebenfalls wieder hoch und sorgen dafür, dass während der Fahrt von zu Hause zur Schule und zurück die Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften eingehalten werden.»

Der Präsident des Landkreistages, Joachim Walter, sagte: «Auch wenn der Schulbetrieb erst stufenweise wieder anläuft, starten die Landkreise als ÖPNV-Aufgabenträger bereits ab 4. Mai mit dem vollen Angebot der regulären Schulfahrpläne. Dennoch wird sich das Mindestabstandsgebot nicht immer und überall einhalten lassen. Daher ist das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen gerade im Schülerverkehr ein absolutes Muss.»

Der Präsident des Städtetags, Peter Kurz, sagte: «Die schrittweise Öffnung des ÖPNV ist ein wichtiger Bestandteil für die Rückkehr zur Normalität mit Schul- und Berufsalltag. Der ÖPNV ist für das Alltagsleben unverzichtbar. Da der Abstand zwischen den Fahrgästen nicht immer eingehalten werden kann, ist die Maskenpflicht hier umso bedeutsamer, nicht nur in den Fahrzeugen, sondern auch auf den Bahnsteigen und an den Haltestellen.»

VDV-Geschäftsführer Ulrich Weber sagte: «Das schrittweise Hochfahren des öffentlichen Nahverkehrs ist sehr wichtig für die tägliche Mobilität der Menschen und die Wirtschaft in unserem Land. Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde stellen dafür die Angebote bereit und informieren die Menschen, wie eine sichere Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs unter diesen besonderen Umständen möglich ist.»

WBO-Geschäftsführer Witgar Weber sagte: «Die privaten Busunternehmen in Baden-Württemberg haben im ÖPNV enorme Umsatzeinbußen. Sie freuen sich auf die Fahrt zurück in eine Normalität.»

Vom 4. Mai wird der Schulbetrieb in Schritten wiederaufgenommen. Sofern es das Infektionsgeschehen zulässt, soll der Unterricht zeitlich gestuft und in reduziertem Umfang auf weitere Klassenstufen ausgeweitet werden. Dafür erarbeitet das Kultusministerium für die Zeit nach den Pfingstferien die notwendigen Details. Die neuen Regeln besagen, dass sich die Schüler im Alltag möglichst vorsichtig verhalten, damit die Infektionszahlen möglichst gering bleiben.

Auch Bahnen und Busse sollen schrittweise zu einem neuen Normalbetrieb kommen. Vom 4. Mai an verkehren die Züge in den Hauptverkehrszeiten mit einem deutlich besseren Angebot als zu Beginn des Shutdowns. Vom 15. Juni an gilt dann wieder das reguläre volle Angebot. Die Busse wird in den meisten Landesteilen bereits vom 4. Mai an zum regulären Fahrplan wie an Schultagen verkehren. Die Fahrscheinkontrollen finden in gewohnter Weise statt. Der Einstieg vorne in die Busse und der Ticketverkauf durch den Fahrer oder die Fahrerin werden schrittweise wiederaufgenommen, sobald die Voraussetzungen dafür geschaffen sind.

Mit dem schrittweisen Hochfahren wird es in Bahnen und Bussen auch wieder voller werden. Alle Unterzeichner des Konzepts sind sich einig, dass Maßnahmen wichtig sind, damit die Infektionsgefahr niedrig bleibt. Am wichtigsten ist die Pflicht, in den öffentlichen Verkehrsmitteln eine Alltagsmaske (Mund-Nasen-Schutz) zu tragen. Die Fahrgäste sind verpflichtet, eine solche Maske mit sich zu führen und sie auch an den Haltestellen (Bahn- und Bussteige) aufzusetzen. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, bei denen das Tragen einer Maske aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich ist, etwa bei Asthmatikern.

Nach Auffassung des Sozialministeriums verringert eine die Nase und den Mund bedeckenden Gesichtsmaske durch Reduktion der Viruslast in der Umgebung das Infektionsrisiko für die umgebenden Personen. Somit reduziert die fachgerechte Anwendung einer solchen Maske das Infektionsrisiko bei der Nutzung des ÖPNV substanziell.

Die größte Reduktion der Ansteckungsgefahr wird durch Einhaltung eines (Mindest-) Abstandes von 1,5 Metern erreicht. In Bereichen, wo dies nicht durchgehend möglich ist, wie beispielsweise im ÖPNV und damit auch im Schülerverkehr, reduziert die Verwendung einer Gesichtsmaske das Infektionsrisiko für die umgebenden Personen.

Nach aktuellen Schätzungen ist davon auszugehen, dass bis zu den Pfingstferien an jedem Tag nur gut 20 Prozent, nach den Pfingstferien bis zu den Sommerferien im Stufenbetrieb nur rund 50 Prozent der üblichen Schülerströme zu den Schulen unterwegs sein werden. Trotzdem wird im Schülerverkehr wieder die volle Kapazität an Bahnen und Bussen angeboten. Neben dem Schutz durch das Maskentragen wird dies die Situation in den Bahnen und Bussen spürbar entspannen

Aber auch an die Fahrgäste appellieren die Unterzeichner des Papiers. Der Vorsitzende des Fahrgastbeirates, Matthias Lieb sagte: «Beim Ein- und Aussteigen kann der nötige Abstand gewahrt werden, wenn die einsteigenden Fahrgäste an den Türen zuerst den Aussteigern Platz machen. Im Schienenverkehr sollen sich die Fahrgäste beim Einsteigen über die gesamte Zuglänge verteilen, um eine gleichmäßige Verteilung der Fahrgäste zu erreichen.»

Sollten die Fahrgäste punktuell hohe Überlastungen feststellen, können sie sich an das jeweilige Verkehrsunternehmen, den Verkehrsverbund oder an die zentrale E-Mail-Adresse der NVBW wenden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Für einen sicheren ÖPNV nach der Corona-Pause

Gemeinsame Hinweise von Verkehrsministerium, Sozialministerium, Kultusministerium, Landkreistag Baden-Württemberg, Städtetag Baden-Württemberg, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer und Landesfahrgastbeirat

Das öffentliche Leben nach der Corona-Pause

Seit dem 16. März stand das öffentliche Leben aufgrund der Corona-Pandemie weitgehend still. Auch in Bahnen und Bussen ging die Fahrgastnachfrage um 70 bis 90 Prozent zurück. Das Verkehrsangebot wurde dennoch mit einem reduzierten, aber stabilen Angebot und ausreichenden Kapazitäten für die Abstandswahrung aufrecht-erhalten. Wir bedanken uns dafür bei den Verkehrsbetrieben und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Seit dem 20. April ist nun die schrittweise Rückkehr zum Alltag eingeleitet. Einzelhan-del und Unternehmen nehmen den Betrieb wieder auf. Ab 4. Mai wird auch der Schulbetrieb in Schritten wieder aufgenommen. Sofern es das Infektionsgeschehen zulässt, soll der Unterricht zeitlich gestuft und in reduziertem Umfang auf weitere Klassenstufen ausgeweitet werden.

Es kommt nun darauf an, dass wir uns alle weiterhin im Alltag vorsichtig verhalten, um die Infektionszahlen gering zu halten

Schrittweise Normalisierung des Betriebs von Bahnen und Bussen

Auch Bahnen und Busse kehren schrittweise zum Normalbetrieb zurück. Sie sind für das Funktionieren unserer Mobilität unverzichtbar und leisten einen sehr wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Ab 4. Mai verkehren die Züge in den Hauptverkehrszeiten wieder weitgehend nach dem Normalfahrplan. Ab 15. Juni gilt dann wieder das reguläre volle Angebot. Der Busverkehr wird in den meisten Landesteilen bereits ab 4. Mai zum regulären Fahrplan wie an Schultagen zurückkehren.

Die Fahrscheinkontrollen finden in gewohnter Weise statt. Der Vordereinstieg in den Bussen und der Fahrscheinverkauf durch die Fahrerin oder den Fahrer werden schrittweise wieder aufgenommen, sobald die Voraussetzungen dafür geschaffen sind.

Maskenpflicht im ÖPNV

Mit der schrittweisen Normalisierung wird es in Bahnen und Bussen auch wieder voller werden. Daher sind Maßnahmen wichtig, damit die Infektionsgefahr niedrig bleibt, auch wenn in den Fahrzeugen naturgemäß nicht immer der gleiche Abstand gehalten werden kann wie im öffentlichen Straßenraum.

Die wichtigste Maßnahme ist daher die Pflicht, dass alle Fahrgäste ab 27. April 2020 in den öffentlichen Verkehrsmitteln eine Alltagsmaske (Mund-Nasen-Schutz) tragen müssen. Die Fahrgäste sind verpflichtet, eine solche Maske mit sich zu führen und sie an den Haltestellen (Bushaltestellen und Bahnsteige) und im Fahrzeug aufzusetzen. Diesen Zweck erfüllt ebenfalls ein Schal oder Tuch, das vor Mund und Nase getragen wird. Alltagsmasken sind nach der Nutzung bei 60° C zu waschen, zu bügeln oder im Backofen zu sterilisieren. Das Tragen medizinischer Masken (FFP2 und FFP3) ist nicht erforderlich, diese sollen dem medizinischen Personal vorbehalten bleiben.

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, bei denen das Tragen einer Maske aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich ist, z.B. Asthmatiker.

Das Tragen einer Maske ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ÖPNV entbehrlich, soweit sie sich in abgetrennten Bereichen aufhalten. Eine ausreichende Trennung des Fahrerplatzes kann durch bauliche Schutzvorrichtungen wie z.B. Plexiglasscheiben oder die Sperrung des Vordereinstiegs hinter der ersten Sitzreihe sichergestellt werden.

Weitere Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen im ÖPNV

Darüber hinaus gelten die bisherigen Vorsichtsmaßnahmen, wie z.B. regelmäßiges mindestens 20 Sekunden andauerndes Händewaschen sowie das Vermeiden von Berührungen im Gesicht.

Um in den Bussen zur Fahrscheinkontrolle und zum Fahrkartenverkauf durch das Fahrpersonal zurückkehren zu können, werden die Busse mit Hilfe eines Förderprogramms des Verkehrsministeriums so rasch wie möglich mit zugelassenen verkehrs-sicheren Trennscheiben am Fahrerarbeitsplatz nachgerüstet.

Bestmöglich Abstand halten auch in Bahnen und Bussen

Die größte Reduktion der Ansteckungsgefahr wird durch Einhaltung eines (Mindest-)Abstandes von 1,5 Metern erreicht.

In Bereichen, wo dies nicht durchgehend möglich ist, wie beispielsweise dem ÖPNV und damit auch im Schülerverkehr, reduziert die Verwendung einer die Nase und den Mund bedeckenden Gesichtsmaske durch Reduktion der Viruslast in der Umgebung das Infektionsrisiko für die umgebenden Personen. Somit reduziert die fachgerechte Anwendung einer solchen Maske das Infektionsrisiko bei der Nutzung des ÖPNV substanziell.

Dennoch gilt natürlich, dass auch in Bahnen und Bussen bestmöglich Abstand gehalten werden soll.

Der vorgesehene Plan des Landes zur schrittweisen Rückkehr zum Schulbetrieb hat zur Folge, dass bis zu den Pfingstferien an jedem Tag nur gut 20 Prozent, nach den Pfingstferien bis zu den Sommerferien im Stufenbetrieb nur rund 50 Prozent der üblichen Schülerströme zu den Schulen unterwegs sein werden. Gleichzeitig wird im Schülerverkehr wieder die volle Kapazität angeboten. Neben dem Schutz durch das Maskentragen wird dies die Situation in den Bahnen und Bussen spürbar entspannen und ein Abstandhalten in gewissem Umfang erleichtern. Sofern punktuell Überlastungen auftreten sollten, werden die Behörden zusammen mit den Verkehrsunternehmen nach Lösungen suchen.

Aber auch die Fahrgäste sind gefordert: Beim Ein- und Aussteigen kann der nötige Abstand gewahrt werden, wenn die einsteigenden Fahrgäste an den Türen zuerst den Aussteigenden Platz machen. Im Schienenverkehr sollen sich die Fahrgäste beim Einsteigen über die gesamte Zuglänge verteilen, um eine gleichmäßige Verteilung der Fahrgäste zu erreichen.


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