Aus dem Rathaus Baden-Baden

Fahrradstraße in Baden-Baden ein noch unbekanntes Wesen - Noch nicht alle Verkehrsteilnehmer kennen die Regeln

Fahrradstraße in Baden-Baden ein noch unbekanntes Wesen - Noch nicht alle Verkehrsteilnehmer kennen die Regeln
Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 09.05.2018, Bericht: Rathaus Baden-Badens erste Fahrradstraße nahm OB Mergen Mitte April im Zuge der Lichtentaler Allee, zwischen Hirtenhäuschen und Frankreichstraße, in Betrieb.

Doch welche Regeln gelten nun genau auf der Fahrradstraße? Laut Stadtpressestelle zeigen erste Erfahrungen: Noch nicht alle Verkehrsteilnehmer kennen die Regeln.

Fahrradstraße sind Straßen, die vorrangig für den Radverkehr vorgesehen sind. Deshalb unterscheidet sich diese Straße nach dem Verkehrsrecht von einem Radweg, da dieser durch Markierungen oder einer speziellen Bauweise von der Fahrbahn abgegrenzt ist. Fahrradstraßen haben keine Radwegemarkierungen.

Dem Radfahrer verschaffen Fahrradstraßen Vorteile gegenüber dem Kfz-Verkehr und führen zu mehr Sicherheit für die Zweiradfahrer. Baulich unterscheidet sich eine Fahrradstraße nicht von einer anderen Straße.

Wird die Straße auch durch andere Fahrzeuge befahren, wie in Baden-Baden der Fall, wird dies durch ein Zusatzverkehrszeichen ausgeschildert. So kann der Autoverkehr beispielsweise nur für Anlieger oder nur in einer Richtung erlaubt sein. In Baden-Baden darf die Fahrradstraße von Fahrzeugen bis 2,8 Tonnen nur vom Hirtenhäuschen in Richtung Klosterplatz befahren werden. Radfahrer dagegen dürfen die Straße in beide Richtungen befahren.

Wichtig ist: Radfahrer haben auf der Fahrradstraße vor Pkw und anderen Fahrzeugen generell Vorfahrt. Kraftfahrer müssen sich auf der Fahrradstraße dem Radverkehr anpassen. Es darf keine Behinderung oder Gefährdung der Radfahrer entstehen. Und, mehrere Radfahrer dürfen beispielsweise ungestört nebeneinander fahren − das ist erlaubt.

Weitere Vorteile für Radfahrer: Es sind weniger Autos unterwegs. Zudem eröffnen Fahrradstraßen Radlern schnellere und sichere Wege durch die Stadt. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle 30 km/h, auch für die Radler. Und wenn erforderlich, müssen die Kraftfahrzeuge die Geschwindigkeit weiter verringern.

Für Fußgänger ändert sich in einer Fahrradstraße nichts, denn es gibt die übliche Aufteilung in Fahrbahn und Gehwege. Querende Fußgänger müssen auf Radfahrer sowie Autos achten und Rücksicht nehmen.


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