Aus dem Rathaus Baden-Baden

Kröten-Rettung in Baden-Baden – Sperrzeiten der Solmsstraße ab 15. Februar

Kröten-Rettung in Baden-Baden – Sperrzeiten der Solmsstraße ab 15. Februar
Zum Schutz der Tiere wird die Solmsstraße während der Wanderzeit gesperrt. Foto: Simone Stollenmaier

Baden-Baden, 06.02.2021, Bericht: Rathaus Die Teiche in der Parkanlage an der Solmsstraße zwischen der Klinik Dr. Dengler und dem Schloss Solms sind sehr bedeutende Amphibienlaichgewässer.

Zum Schutz der Tiere wird die Solmsstraße während der Wanderzeit vom 15. Februar bis 18. April schon ab 19 Uhr gesperrt. Die Schranke vor der Klinik Dr. Dengler ist somit zwischen 19 und 9 Uhr geschlossen. Eine Umleitung besteht über die Kaiserallee.

Die Hintergründe für die erweiterten Sperrzeiten erläutert das städtische Fachgebiet Forst und Natur: «Unzählige Amphibien kamen jedes Jahr im Bereich der Solmsstraße zu Tode. Grasfrösche, Erdkröten, Molche und Feuersalamander müssen dort nämlich die Straße überqueren, um zu ihren Laichgewässern, den beiden Teichen und den Kaskaden, zu gelangen. In den letzten Jahren wurde der Straßenabschnitt erst ab 21 Uhr gesperrt. Doch die Tiere machen sich bereits in der Dämmerung auf den Weg und fielen so dem Verkehr zum Opfer.»

 

Der Forst hat daraufhin die Strecke in den letzten Jahren während der Amphibienwanderung von 19 bis 21 Uhr kontrolliert. Unterstützt von freiwilligen Helfern des BUND, konnten viele Amphibien von der Straße gesammelt und sicher ins Laichgewässer gebracht werden. Anhand von Zählbogen wurde auch festgestellt, dass dieser Bereich einer der am meisten frequentierten Amphibien-Wanderstrecken in Baden-Baden ist. So wurden beispielsweise 2019 bei einer Kontrolle an einem Abend 48 verkehrstote Amphibien aller Arten gezählt. Gleichzeitig ist die Bedeutung für den öffentlichen Verkehr dort eher gering, denn zwischen 19 und 21 Uhr werden grundsätzlich nur wenige Fahrzeuge gezählt. «So ist vor allem aus Sicht des Naturschutzes die Sperrung dieses Straßenabschnitts während der Wanderzeit schon ab 19 Uhr dringend erforderlich. Und gerade, weil wir in der Vergangenheit leider immer wieder beobachten mussten, dass einige Autofahrer das Verbot trotzdem ignorieren, appellieren wir hier nochmals ausdrücklich, sich bitte künftig an die geänderte Verkehrsregelung zu halten. Schließlich gilt diese Einschränkung ja nur für eine begrenzte Zeit», so das Forstamt abschließend.


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