Aus dem Rathaus Sinzheim

Parken in Winden – Auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite verboten – Ab sofort Verwarnungen

Sinzheim, 14.09.2018, Bericht: Rathaus Bei dem Info-Abend am 23. Juli 2018 in der «Alten Schule» in Winden wurde umfassend darüber berichtet, dass generell auf Gehwegen, dazu gehören auch belagsebene Pflasterflächen, wie zum Beispiel in der Straße Im Weingarten nicht geparkt werden darf.

Offen war noch die Frage, ob auf der gegenüberliegenden Straßenseite geparkt werden darf. Leider haben das Straßenverkehrsamt Rastatt und die Polizeibehörde diese Möglichkeit mit Verweis auf die Straßenverkehrsordnung schriftlich abgelehnt. Die Restfahrbahnbreite reicht nicht aus, um den parkenden Fahrzeugen auszuweichen. Das heißt, das Parken ist dort nicht erlaubt.

Da die Strecke als weitere Zufahrt zum Ortsteil Winden genutzt werden kann, ist auch die andiskutierte Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches nicht möglich. Wie bereits mehrfach berichtet, wird nochmals darauf hingewiesen, dass ab sofort Verwarnungen ausgesprochen werden.


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