Fahrradstadt Baden-Baden

Stadtrat Werner Schmoll zweifelt an Berechnungen der Stadtverwaltung - Streit um Fahrrad- und Fußgänger-Lösung am Verfassungsplatz

Stadtrat Werner Schmoll zweifelt an Berechnungen der Stadtverwaltung - Streit um Fahrrad- und Fußgänger-Lösung am Verfassungsplatz
SPD-Stadtrat Werner Schmoll. Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 16.08.2018, Bericht: Redaktion Er respektiere die Einschätzung der Oberbürgermeisterin, «dass es derzeit beim Fachgebiet Tiefbau nur wenig freie Kapazitäten gibt, um den Antrag der SPD-Fraktion zum Bau einer Fußgänger-/Radfahrerquerung prüfen und umsetzen zu lassen», schreibt Stadtrat Werner Schmoll an die Verwaltungschefin. Nicht teilen will Werner Schmoll die «sicher spontane Bewertung der Akzeptanz der Maßnahme».

Übereinstimmung herrscht, dass die Maßnahme im Wesentlichen von der Steigung der Brückenrampe abhängt. Nicht folgen möchte Werner Schmoll aber den Berechnungen der Stadtverwaltung. «Ich bitte Sie deshalb bis spätestens zur übernächsten Sitzung des Gemeinderates eine nachvollziehbare Berechnung vorzulegen, wie die Verwaltung bei der Steigung der Rampe auf einen Wert von ‘bis zu 6 Prozent’ kommt», tritt der SPD-Stadtrat in die Pedale.

Das Schreiben von Stadtrat Werner Schmoll an OB Margret Mergen im Wortlaut:

Kombinierte Radfahrer-/Fußgängerquerung zwischen Verfassungsplatz und Hector-Berlioz-Anlage, Ihr Schreiben vom 11. Juli 2018

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11. Juli 2018, mit dem Sie den Antrag der SPD-Fraktion vom 27.06.2018 bescheiden. Ich respektiere Ihre Einschätzung, dass es derzeit beim Fachgebiet Tiefbau nur wenig freie Kapazitäten gibt, um den Antrag der SPD-Fraktion zum Bau einer Fußgänger/Radfahrerquerung prüfen und umsetzen zu lassen. Nicht teilen kann ich Ihre sicher spontane Bewertung der Akzeptanz der Maßnahme, die, wie Sie zutreffend erwähnen, im Wesentlichen von der Steigung der Brückenrampe abhängt. Ich bitte Sie deshalb bis spätestens zur übernächsten Sitzung des Gemeinderates eine Nachvollziehbare Berechnung vorzulegen wie die Verwaltung bei der Steigung der Rampe auf einen Wert von «bis zu 6 Prozent» kommt. Diese Aussage hat durchaus grundsätzliche Bedeutung, da Sie schon vor einer möglichen fachlichen Überprüfung des Projekts dessen prinzipielle Machbarkeit in Frage stellen. Mit den von Ihnen in den Raum gestellten 6 Prozent Steigung käme die Querung der B 500 an die Grenze der Barrierefreiheit1. Auch Nichtbehinderte nähmen in einem solchen Fall lieber die langen Wartezeiten für Fußgänger und Fahrradfahrer am Verfassungsplatz in Kauf. Aus diesem Grund bitte ich um eine kurze Darstellung der Berechnung im Bau- und Umweltausschuss oder im Gemeinderat.

Begründung:
Bei der Berechnung der Rampe komme ich als Laie zu einem völlig anderen Ergebnis als die Verwaltung2: Da die B 500 vom Verfassungsplatz bis zum Eingang des Michaelstunnels auf etwa 180 Meter um mindestens 2,50 Meter absinkt, ergibt sich für mich bei einer Gesamthöhe des Tunnelportals von 8,50 Meter und einer Rampenlänge von 180 Meter eine maximale Steigung von 3,3 Prozent ab dem Fußgängerüberweg Verfassungsplatz/Waldseestraße/B 500. Zur Seite der Seite der Hector-Berlioz-Anlage hin hat man für den Bau einer Rampe entlang des Tunnelgebäudes baulich sogar noch weit bessere Voraussetzungen als zu Hochstraße hin. Mit 3,3 Prozent wäre eine durchaus angenehme Steigung für die Brückenrampe erreichbar, die Voraussetzung für die Akzeptanz der Fußgänger-/Fahrradquerung sein wird. Nicht zu unterschätzen ist der emotionale Faktor einer Aussicht auf die das Festspielhaus von der künftigen Brücke aus, die sowohl für Einheimische wie auch für Gäste durchaus attraktiv sein könnte.

Mit freundlichen Grüßen,
Werner Schmoll

Rampen im öffentlichen Bereich und im Mietwohnungsbau sind immer nach DIN 18040-1/2 mit max. 6 Prozent auszuführen! nullbarriere.de rechneronline.de

PDF Das Antwortschreiben von OB Mergen


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