Rund 6.500 Beschäftigte betroffen

Tarifverhandlungen am 28. August für Nahverkehrsbetriebe – Auch Baden-Baden betroffen – KAV BW: „Rettungsschirme des Landes lassen keine Ausweitungen von Personalkostenbudgets zu“

Tarifverhandlungen am 28. August für Nahverkehrsbetriebe – Auch Baden-Baden betroffen – KAV BW: „Rettungsschirme des Landes lassen keine Ausweitungen von Personalkostenbudgets zu“
Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im ÖPNV sind für den 28. August angesetzt. Foto: Archiv

 

Bild Reyhan Celik Bericht von Reyhan Celik
14.08.2020, 00:00 Uhr



Stuttgart Der Kommunale Arbeitgeberverband Baden-Württemberg, KAV BW, forderte in einer Mitteilung von gestern die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di «zu Augenmaß bei den Mantelverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Personennahverkehr», ÖPNV, auf. Die Tarifverhandlungen sind für den 28. August angesetzt.

Von den Tarifverhandlungen sind nach Angaben der KAV BW rund 6.500 Beschäftigte bei den Nahverkehrsbetrieben der Städte Baden-Baden, Karlsruhe, Stuttgart, Freiburg, Heilbronn, Konstanz und Esslingen betroffen, die beim KAV BW organisiert sind.

«Dem KAV BW und den Nahverkehrsbetrieben geht es darum, das Tarifrecht weiterhin für einen attraktiven und leistungsfähigen ÖPNV zukunftsfähig zu erhalten und dadurch die Arbeitsplätze zu sichern», heißt es in der Mitteilung des KAV. Im Hinblick auf den Ausbau des ÖPNV sei alles darauf auszurichten, dass neben Neueinstellungen die vorhandenen Personalkapazitäten effizient eingesetzt werden können. «Ebenso gilt es neue Herausforderungen, wie ergänzende Angebote zu den Kernleistungen des ÖPNV, zu meistern», teilt der KAV mit und nennt «sogenannte On-Demand-Verkehre» als Beispiel.

«Der gute Standard des öffentlichen Personennahverkehrs» soll nach dem KAV weiterhin erhalten werden und «nicht aus dem kommunalen Bereich, wie etwa zuletzt in Pforzheim, verloren gehen». Bei den Verhandlungen müsse auch die Leistungsfähigkeit der Nahverkehrsbetriebe beachtet werden.

Durch die besondere Situation im Jahr 2020 habe der ÖPNV durch stark rückläufige Fahrgastzahlen sowie zusätzliche Kosten etwa durch Schutzeinbauten, Schutzmittelbeschaffung, erhöhten Reinigungsbedarf und Umorganisation von Arbeitsabläufen schwere Kostenbelastungen erfahren. Ohne Kurzarbeit sei das Fahrplanangebot dennoch nahezu ungekürzt aufrechterhalten worden. Die vom Land erhaltenen Rettungsschirme würden zudem nur teilweise die vorhandenen Einnahmeausfälle kompensieren und würden auch keine Ausweitungen von Personalkostenbudgets zulassen.

Es gelte nun, «verlorengegangene Nutzer des ÖPNV durch ein zuverlässiges Angebot zurückzugewinnen und keinesfalls durch Unterbrechungen oder Kostensteigerungen zu verprellen», warnt der KAV BW.


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