Verwaltungsgerichtshof rügte Stadtverwaltung Karlsruhe

Taxi-Holl gewinnt vor Verwaltungsgerichtshof gegen Stadt Karlsruhe - 30 Taxilizenzen für Stadtgebiet Karlsruhe

Taxi-Holl gewinnt vor Verwaltungsgerichtshof gegen Stadt Karlsruhe - 30 Taxilizenzen für Stadtgebiet Karlsruhe
Vlnr: Prokurist Sebastian Holl, Firmeninhaberin Edeltraud Holl und Prokurist Dirk Holl. Foto: Taxi Holl

Karlsruhe/Gaggenau, 13.08.2018, Bericht: Holl Am 18. April 2017 hatte die Firma Taxi-Holl aus Gaggenau einen Antrag über 30 Taxilizenzen im Stadtgebiet der Stadt Karlsruhe gestellt.

Die Stadt Karlsruhe lehnte daraufhin im November 2017 den Antrag von dem Familienunternehmen Holl mit der Begründung ab, dass die Erteilung der beantragten Taxilizenzen den Karlsruher Taximarkt stören würde. Auch verwies die Stadtverwaltung darauf, dass Sie einen externen Gutachter aus Hamburg beauftragen wird, der die Situation und die Anzahl der Taxilizenzen überprüfen soll.

Diese Ablehnung wollte Dirk Holl, Prokurist von Taxi-Holl, nicht hinnehmen und klagte daraufhin im Januar 2018 beim Karlsruhe Verwaltungsgericht auf die Konzessionserteilung, da Dirk Holl die Auffassung vertreten hatte, dass die Frist von April bis November 2017 für eine Entscheidung zu lange gewesen sei und die Fristverlängerung im Juni 2017 nur zur Zeitgewinnung diente und nicht substantiiert begründet war.

Vertreten wurde Holl sich vom Münchener Rechtsanwalt Michael Bauer, der bereits auch ein Kommentar zum Personenbeförderungsrecht veröffentlichte und sich auf das Taxigewerbe spezialisiert hat.

Am 14. Mai 2018 konnte der Rechtsanwalt Bauer den ersten Erfolg vermelden, denn das Verwaltungsgericht Karlsruhe verpflichtete die Stadt Karlsruhe im Wege der einstweiligen Anordnung der Firma Taxi-Holl eine Bescheinigung mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ab ihrer Ausstellung zu erteilen, nach der die am 18. April 2017 beantragten Genehmigungen zur Ausübung des Verkehrs mit 30 Taxen als erteilt gelten.

Der gerichtlichen Entscheidung wollte die Stadt Karlsruhe nicht folgen und so legte diese umgehende Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts ein. Daraufhin wanderten die Akten zum Verwaltungsgerichtshof nach Mannheim und dort wurde die Beschwerde der Stadt Karlsruhe ausgiebig geprüft.

Nicht ganz drei Monate später liegt nun die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg unter dem Aktenzeichen 9 S 1272/18 vor. Das Taxiunternehmen Holl darf sich freuen, der Verwaltungsgerichtshof rügte auch den Umgang mit den Fristen bei der Stadtverwaltung Karlsruhe und schloss sich der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes an. Taxi-Holl hat damit einen Anspruch auf 30 Taxilizenzen für die Stadt Karlsruhe.

In wie weit diese 30 Taxikonzessionen eine Auswirkung auf den aktuellen Taximarkt hat wurde dabei aber nicht geprüft. Auch das von der Stadt im letzten Jahr angekündigte «Taxi-Gutachten&rauqo; liegt immer noch nicht vor. Auch scheinen es einige Taxi- und Mietwagenunternehmer in der Fächerstadt nicht so genau mit ihren Steuerlichen- und Sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen zu nehmen. Im Juli 2018 gab der Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Karlsruhe, Herr Dr. Björn Weiße, in einem Interview bezüglich der Betriebseinstellung eines Mietwagenunternehmens in der Fachzeitschrift Taxi-Times bekannt: «Es ist damit zu rechnen, dass es in den nächsten Wochen und Monaten weitere Widerrufsverfahren geben wird.» Im Raum stehen durch Steuerbetrug hinterzogene Beträge zwischen 12.500 Euro und 1,8 Millionen.

So ist es fraglich, ob die befürchtete Störung des Karlsruhe Taximarktes überhaupt durch die zusätzlichen Fahrzeuge der Firma Taxi-Holl ausgelöst wird oder ob das eher die in dem Interview von Herrn Dr. Björn Weiße erwähnten staatsanwaltlichen Ermittlungen auslösen.

Sebastian Holl, Prokurist bei Taxi-Holl und Projektleiter für Karlsruhe freut sich indes über den gerichtlichen Erfolg. «Wir wollten schon seit vielen Jahren nach Karlsruhe expandieren, da Karlsruhe ein für uns sehr interessanter Markt ist», so Holl. Auf die Frage, mit was die Bürgerinnen und Bürger der Stadt rechnen dürfen antwortet Holl: «Wir wollen nicht einfach eine weitere Flotte mit dieselbetriebenen Fahrzeugen auf die Straßen bringen. Gerade eine innovative Stadt wie Karlsruhe möchte auch ein innovatives Taxikonzept sehen und so prüfen wir derzeit, welches unserer Fahrzeuge mit alternativen Antrieben am besten zu dem Einsatzszenario in Karlsruhe passt und ob wir auch gleichzeitig ein Taxi-Sharing Konzept aufbauen werden.» «Warum sollen zwei Taxen hintereinander im täglichen Karlsruher Stau stehen, wenn doch die Fahrgäste in die gleiche Richtung fahren wollen und sich das Taxi und den Fahrpreis teilen können», so Sebastian Holl weiter.

Dirk Holl, auf seinen Besuch in Coventry, England, bei der London Electric Vehicle Company, LEVC, angesprochen, die das neue elektrisch betriebene London Taxi baut, meinte dieser: «Ja, es stimmt wir haben bereits eines dieser elektrischen London Taxis bestellt. Dieses müsste auch in den nächsten Wochen bei uns eintreffen und ist mit Sicherheit eine nicht ganz uninteressante Option für den Karlsruher Taximarkt.»

Die Website www.taxi-karlsruhe.de von Taxi-Holl ist bereits online. Jetzt müssen nur noch die Fahrzeuge des neuen Taxianbieters auf die Straße und die Stadtverwaltung Karlsruhe die besagten Taxilizenzen ausgeben.

PDF Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs


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