Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr

6. Corona-Verordnung hier als PDF – Gültig ab Montag – Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr

6. Corona-Verordnung hier als PDF – Gültig ab Montag – Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr
Die Maskenpflicht gilt im ÖPNV, an Bahn- und Bussteigen sowie in den Verkaufsräumen von Ladengeschäften und in Einkaufszentren.

Bild Christian Frietsch Bericht von Christian Frietsch
23.04.2020, 19:00 Uhr



Baden-Baden/Stuttgart Zum sechsten Mal liefert die Landesregierung heute Abend eine «Anpassung» der «Corona-Verordnung». Diese tritt am Montag in Kraft und schreibt eine «Maskenpflicht» beim Einkaufen und bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln vor. Die Verordnung ist diesem Bericht als PDF angefügt.

Das Kabinett hat heute im Umlaufverfahren die sechste Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung beschlossen. Darin ist unter anderem das verpflichtende Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Personennahverkehr sowie in den Verkaufsräumen von Ladengeschäften geregelt. Die neue Regelung gilt ab dem kommenden Montag, 27. April 2020.


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