Neue Corona-Regeln

Ab heute Maskenpflicht statt Isolation für COVID-Positive – Neue Verordnung in Baden-Württemberg – Minister Lucha: „Beobachten Infektionsgeschehen weiter sehr aufmerksam“

Ab heute Maskenpflicht statt Isolation für COVID-Positive – Neue Verordnung in Baden-Württemberg – Minister Lucha: „Beobachten Infektionsgeschehen weiter sehr aufmerksam“
Foto: Archiv

Stuttgart, 16.11.2022, Bericht: Redaktion Ab heute müssen positiv auf das Coronavirus getestete Personen in Baden-Württemberg nicht mehr in häusliche Isolation. Dies gab das Sozialministerium Baden-Württemberg bekannt.

Für Personen, die mittels Schnelltest oder PCR-Test positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurden, ist nach der neuen Regelung eine fünftägige Maskenpflicht mit einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske vorgesehen. Diese gilt durchgängig außerhalb der eigenen Wohnung. Wenn im Freien ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann, kann die Maske auch abgenommen werden. Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen.

«Die Aufhebung der Absonderungspflicht ist aus infektiologischer Sicht derzeit vertretbar. Das zeigen nicht zuletzt die Erfahrungen in unseren europäischen Nachbarländern, die diesen Schritt bereits gegangen sind», sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha gestern in Stuttgart. «Klar ist aber auch, dass wir das Coronavirus nicht einfach ignorieren dürfen. Persönliche Schutzmaßnahmen wie das Tragen von Masken sind weiterhin wichtig, nicht zuletzt aufgrund einer derzeit zunehmenden Zahl an anderen Atemwegserkrankungen, beispielsweise der Influenza. Grundsätzlich gilt: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben und sich krankschreiben lassen. Jede und jeder kann sich mit einer Impfung vor schweren Verläufen schützen. Darüber hinaus beobachten wir das Infektionsgeschehen weiter sehr aufmerksam, sodass wir die Regelungen kontinuierlich auf den Prüfstand stellen.»

 

Positiv getestete Personen dürfen mindestens fünf Tage nach dem positiven Test medizinisch-pflegerische Einrichtungen nicht betreten oder dort tätig sein. Dies gilt nicht für Personen, die in diesen Einrichtungen behandelt, betreut, untergebracht oder gepflegt werden. «Höhere Schutzstandards für vulnerable Gruppen halten wir selbstverständlich weiterhin aufrecht. Daher müssen insbesondere in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen nach wie vor strengere Regeln für positive Getestete gelten», so Minister Lucha. Neben medizinisch-pflegerischen Einrichtungen gelten diese höheren Schutzstandards auch in Massenunterkünften und Justizvollzugsanstalten.

PDF Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen vom 15. November 2022


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