Weitere Einschränkungen

Ab heute Zahnarztbesuche nur noch im Notfall – Prostitution komplett verboten – Nochmals verschärfte Corona-Verordnung – Baden-Württemberg besonders streng

Ab heute Zahnarztbesuche nur noch im Notfall – Prostitution komplett verboten – Nochmals verschärfte Corona-Verordnung – Baden-Württemberg besonders streng
Besuche beim Zahnarzt sind seit heute nur bei akuten Erkrankungen oder im Notfall erlaubt. Foto: Archiv

Baden-Baden/Stuttgart, 10.04.2020, 14:00 Uhr, Bericht: Christian Frietsch Die Landesregierung verschärft die Einschränkungen in der Corona-Verordnung ein weiters Mal. Besonders hervorgehoben werden in einer Erklärung der Landesregierung von heute drei Verschärfungen: 1. Häusliche Quarantäne für Rückkehrer aus dem Ausland. 2. Zahnärztliche Behandlungen nur im Notfall 3. Prostitution komplett verboten.

Nur eine leichte Lockerung gilt seit heute, 00.00 Uhr: Mobile Verkaufsstellen für landwirtschaftliche Produkte sind erlaubt.


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