Grenzverkehr eingeschränkt

Ab morgen 10 Tage Quarantäne nach Einkaufen im Elsass - Landesregierung erlässt neue Verordnung - Minister Lucha: "Regelungen nicht ausreizen"

Ab morgen 10 Tage Quarantäne nach Einkaufen im Elsass - Landesregierung erlässt neue Verordnung - Minister Lucha: "Regelungen nicht ausreizen"
Die neuen Beschränkungen für die Ein- und Ausreise nach und aus Frankreich und der Schweiz gelten ab morgen. Foto: Archiv

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
22.12.2020, 17:15 Uhr



Baden-Baden/Stuttgart Die «quarantänefreie Einreise bei touristischen Reisen oder anlässlich eines Einkaufs» ist ab morgen nicht mehr möglich. Dies hat das Sozialministerium Baden-Württemberg heute Abend mitgeteilt. Vom morgigen Mittwoch, 23. Dezember 2020, an gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne.

«In den letzten Wochen hat die Landesregierung auf das exponentielle Wachstum des Infektionsgeschehens mit verschärften Maßnahmen in Baden-Württemberg reagiert. Aufgrund der Infektionslage sowohl in Baden-Württemberg als auch in den Grenzregionen ergibt sich aktuell zudem Handlungsbedarf bei den Regelungen der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne», heißt es aus dem Ministerium zur Begründung.

Die quarantänefreie Einreise bei einem bis zu 24-stündigen Aufenthalt in Baden-Württemberg beziehungsweise nach einem bis zu 24-stündigen Aufenthalt in einer Grenzregion ist nun nur noch gestattet, «sofern die Ein- bzw. Rückreise nicht überwiegend aus touristischen Gründen oder zu Zwecken des Einkaufs erfolgt».

«Angesichts der extrem angespannten pandemischen Lage müssen die Grenzübertritte vorübergehend auf ein zwingend notwendiges Maß reduziert werden», wird der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha in der Erklärung aus Stuttgart zitiert. «Wir appellieren an die Menschen, auch die bestehenden Regelungen nicht vollends auszureizen und alle nicht notwendigen Kontakte zu unterlassen.»

Nach der bisherigen Verordnung galten im Rahmen der 24-Stunden-Regelung keinerlei Einschränkungen. Die 24-Stunden-Regelung bleibt zwar mit Blick auf den gemeinsamen Lebensraum weiterhin grundsätzlich erhalten. So besteht auch weiterhin keine Quarantänepflicht, wenn die Grenze insbesondere aus beruflichen, schulischen, medizinischen, pflegerischen oder familiär bedingten Gründen überquert wird. Auch transnationale Partnerschaften ohne Trauschein sind von den neuen Regelungen nicht betroffen. An der bestehenden 72-Stunden-Regelung ändert sich ebenfalls nichts.

Künftig besteht jedoch Quarantänepflicht, wenn mit der Reise touristische Zwecke verfolgt werden oder lediglich eingekauft wird. Wer also beispielsweise aus Baden-Württemberg einen Ski-Ausflug in die Schweiz unternimmt oder zum Einkaufen nach Frankreich fährt, muss sich künftig nach seiner Rückkehr in grundsätzlich 10 Tage in Quarantäne begeben. Gleiches gilt für Bewohnerinnen und Bewohner der Grenzregionen, die lediglich zum Einkaufen nach Baden-Württemberg fahren.

PDF Verordnung Einreise-Quarantäne in der Fassung vom 22. Dezember 2020


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