Sinkende Inzidenz

Ab morgen Öffnungsstufe 2 im Landkreis Rastatt – Baden-Baden muss noch warten – Hier alle Regeln: Sport, Gastro, Kirche, Kultur

Ab morgen Öffnungsstufe 2 im Landkreis Rastatt – Baden-Baden muss noch warten – Hier alle Regeln: Sport, Gastro, Kirche, Kultur
Die Gastronomie im Landkreis Rastatt darf ab morgen bis 22 Uhr geöffnet bleiben. Foto: Archiv

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
04.06.2021, 13:20 Uhr



Rastatt Ab morgen, Samstag, 5. Juni, können im Landkreis Rastatt weitere Lockerungen in Kraft treten, teilte das Landratsamt Rastatt heute Mittag mit. Baden-Baden muss dagegen aber noch weiter warten. goodnews4.de berichtete.

Der Landkreis Rastatt hat nach Außerkrafttreten der «Bundesnotbremse» an 14 aufeinanderfolgenden Tagen «eine durchschnittlich sinkende Tendenz» zu verzeichnen. Dies ist die Voraussetzung für den nun weiteren Öffnungsschritt.

Folgende Erweiterungen kommen zu den aktuell bestehenden Regelungen der Öffnungsstufe 1 hinzu:

1. Kulturveranstaltungen: Theater, Opern, Kulturhäuser, Kinos u. ähnliche Einrichtungen innen bis 100 Personen / außen bis 250 Personen zulässig

2. Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports max. 250 Zuschauer außen und innen

3. Veranstaltungen zur Religionsausübung Gestattung von Gemeindegesang

4. Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballettschulen und ähnliche Einrichtungen Gruppen bis zu 20 Schüler

5. Messen, Ausstellungen und Kongresse allgemein gestattet (1 Person pro 20 qm)

6. Kontaktarmer Freizeit – und Amateursport in Sportanlagen, - stätten und –studios innen und außen allgemein gestattet (1 Person pro 20 qm)

7. Wellnessbereiche, Saunen, Bäder in Beherbergungsbetrieben für Übernachtungsgäste innen und außen geöffnet (1 Person pro 20 qm)

8. Wellnessbereiche und Saunen innen und außen für Gruppen bis 10 Personen

9. Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 100 Personen in geschlossenen Räumen

10. Gastronomie nun Öffnungszeiten von 6-22 Uhr erlaubt (ansonsten gelten die Regelungen der Öffnungsstufe 1 fort)

Die ab Montag, 7. Juni 2021, gültige Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sieht weitergehende Regelungen und Anpassungen in der derzeit im Landkreis Rastatt bestehenden Öffnungsstufe 1 und 2 vor. goodnews4.de berichtete.

PDF Öffnungsschritte auf einen Blick