Neue Corona-Verordnung ab 1. Dezember 2020
Ab morgen verschärfte Corona-Regeln für Baden-Württemberg – Silvester-Party mit maximal fünf Teilnehmern – Haushalte ab fünf Personen dürfen keinen Besuch mehr empfangen
Bericht von Nadja Milke
30.11.2020, 18:00 Uhr
Stuttgart Nur einen Tag vor Inkrafttreten hat heute die baden-württembergische Landesregierung Änderungen an der Corona-Verordnung des Landes beschlossen. Die Corona-Verordnung gilt ab morgen, 1. Dezember 2020.
Die neue Verordnung beinhaltet verschärfte Regelungen bei der Kontaktbeschränkung, für den Einzelhandel und bei der Maskenpflicht. So dürfen sich ab morgen noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu, aber Haushalte, die aus fünf oder mehr Personen über 14 Jahren bestehen. Sie dürfen keinen Besuch mehr empfangen.
An Weihnachten soll die Beschränkung auf zehn Personen unabhängig von Haushalt und Familiengrad gelockert werden, Kinder bis 14 Jahren zählen auch hier nicht mit. Die Landesregierung schränkt aber die Hoffnungen ein: «Ob eine solche Lockerung realisiert werden kann, hängt entscheidend von der weiteren Entwicklung des pandemischen Geschehens ab und wird Mitte Dezember 2020 geprüft und entschieden.» Für Silvester wird es in Baden-Württemberg keine Ausnahmen von den Kontaktbeschränkungen geben, das heißt also maximal fünf Personen ab 14 Jahren aus maximal zwei Haushalten.
Die Maskenpflicht gilt ab morgen auch am Arbeitsplatz, sofern der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann und vor Ladengeschäften, Einkaufszentren und Märkten.
Bei den neuen Regelungen der Verordnung handelt es sich um die Umsetzung der Beschlüsse der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 25. November 2020. Die Maßnahmen gelten zunächst nur bis zum 20. Dezember 2020. Mitte Dezember wollen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder die Lage bewerten und «die nötigen Schlüsse ziehen». Wie es danach weitergeht, hänge von der weiteren Entwicklung der Infektionszahlen in Baden-Württemberg ab. Ziel sei, die 7-Tage-Inzidenz stabil wieder auf unter 50 zu bekommen, um die Ausbreitung des Virus wieder unter Kontrolle zu bringen und einen Kollaps des Gesundheitssystems zu vermeiden. Wegen des hohen Infektionsgeschehens sei allerdings davon auszugehen, dass auch über den Jahreswechsel hinweg umfassende Beschränkungen notwendig sein werden.
PDF Corona-Verordnung Baden-Württemberg vom 30. November 2020
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