Corona-Maßnahmen im Elsass

Ärzte haben Erfolg mit Klage gegen Maskenpflicht im Elsass – Strasbourger Gericht kippt 10.000-Einwohner-Regel

Ärzte haben Erfolg mit Klage gegen Maskenpflicht im Elsass – Strasbourger Gericht kippt 10.000-Einwohner-Regel
Seit dem Wochenende galt in Gemeinden im Bas-Rhin die Maskenpflicht im gesamten öffentlichen Raum. Foto: Archiv

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
03.09.2020, 12:30 Uhr



Strasbourg Auch in Frankreich halten nicht alle politischen Entscheidungen zu den Corona-Einschränkungen den gerichtlichen Überprüfungen stand. Das zuständige Verwaltungsgericht Strasbourg erklärte am Mittwoch, dass die Verordnung einer Maskenpflicht für den öffentlichen Raum in Orten mit über 10.000 Einwohner rechtswidrig ist.

Als Begründung für die Entscheidung nannte das Gericht die «Einschränkung der Freiheit» der Bürger und die zu große Reichweite des Verwaltungserlasses. Verantwortlich für die nun gekippte Entscheidung war die Präfektin des Bas-Rhin Josiane Chevalier. Die Präfektur solle nun Ausnahmen für Kommunen mit geringer Bevölkerungsdichte und für bestimmte Zeiträume zulassen.

Seit dem Wochenende galt in Gemeinden im Bas-Rhin, dem nördlichen Elsass, für Menschen ab elf Jahren die Maskenpflicht. Geklagt hatten zwei Ärzte.

Das Elsass war im März eine der am schwersten von der Corona-Pandemie betroffenen Regionen Europas. Die Intensivstationen in Strasbourg waren tagelang überfüllt, Kranke wurden mit Hubschraubern und Sonderzügen in andere Regionen gebracht. Grand Est und damit das Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne gehörten im Frühjahr neben Norditalien zu den ersten als Risikogebiete eingestuften Regionen.


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