Gericht muss entscheiden
Baden-Badener Felsen bleibt Streitfall – Regierungspräsidium stellt sich stur – Kein Gütegespräch wegen Kletterverbot am Battert

Baden-Baden, 24.01.2024, 14:40 Uhr, Bericht: Christian Frietsch Es ist ein Streit, bei dem die Güterabwägung zwischen den Interessen der Natur und des darin lebenden Menschen in Konflikt geraten. Die Behörden setzten der großen Tradition des Battert als Kletterfelsen schon vor einem Jahr ein Ende. Die Kletterer und Wanderer wollen das nicht hinnehmen.
Von einem Gütegespräch will das Regierungsgespräch Karlsruhe aber nichts wissen und lässt es nun auf eine Auseinandersetzung vor Gericht ankommen. Die Wanderfalken und deren Nachwuchs am Battert seien gefährdet, argumentierten die Behörden, sperrten die «Badener Wand» und ließen die «Felsenbrücke» am Battert abbauen. Die Auseinandersetzung zwischen den Behörden und den Interessenvertretern der Kletterer und Wanderer landet nun vor Gericht. Geklagt hat unter anderen der Deutsche Alpenverein.
Durch eine fünf Jahre lange Beobachtung mit Hilfe von bereits installierten Video-Kameras soll das Leben und die Entwicklung der Falken erforscht werden, um erst dann über einen möglichen Interessenausgleich zwischen den Menschen und den Falken zu befinden. Ob die Behörden den Kletterern und Wanderern vorher doch den Zugang zum Battert wieder öffnen muss, muss nun das Karlsruher Verwaltungsgericht entscheiden. Bis dahin ist der Zutritt für die Zweibeiner ohne Flügel verboten.
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