Bürgerbegehren nicht zulässig
Baden-Badener Rathaus in der Kritik – Ungenehmigte Ausgaben für „Am Münchfeldsee“

Bericht von Christian Frietsch
07.12.2024, 00:00 Uhr
Baden-Baden Ein Teil der Begründung zu der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens stößt nicht nur bei den Initiatoren auf Zweifel. «Ein Kostendeckungsvorschlag für dieses Bürgerbegehren» sei «zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder möglich noch notwendig», hatten die Initiatoren erklärt.
Dies greift das Rathaus in seiner Begründung zum Vorschlag der Beschlussfassung für den Gemeinderat am 16. Dezember auf und rechtfertigt Kosten in bisher unbekannter Höhe, obwohl diese der Gemeinderat von Baden-Baden weder kannte noch genehmigte…weiterlesen mit goodnews4Plus:
Christian Frietsch ist Herausgeber von goodnews4.de. Über Post freut er sich: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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