Kreisimpfzentrum im Kurhaus Baden-Baden

Baden-Badener Rathaus korrigiert – Impftermine schon ab morgen 16 Uhr freigeschaltet

Baden-Badener Rathaus korrigiert – Impftermine schon ab morgen 16 Uhr freigeschaltet
Für alle impfberechtigten Personen im Alter zwischen 18 und 65 Jahren stehen zusätzlich weitere 1.000 Impftermine zur Verfügung.

Bild Reyhan Celik Bericht von Reyhan Celik
25.02.2021, 17:00 Uhr



Baden-Baden In einer Erklärung von heute Nachmittag korrigiert das Baden-Badener Rathaus die Informationen zu den zusätzlichen Impfterminen. Die zusätzlichen Termine werden schon morgen, Freitag, 26. Februar, ab 16 Uhr, freigeschaltet. Heute Vormittag hatte das Rathaus die Freischaltung für Samstag angekündigt.

Für alle impfberechtigten Personen im Alter zwischen 18 und 65 Jahren stehen zusätzlich weitere 1.000 Impftermine am Mittwoch, 3. März, ab 13.30 Uhr, und am Donnerstag, 4. März, ab 9 Uhr, zur Verfügung. Das Impfzentrum ist an beiden Tagen dann bis 21 Uhr geöffnet. Die zusätzlichen Termine werden am Freitag, 26. Februar, ab 16 Uhr, freigeschaltet. Das Anmelden zur Corona-Schutzimpfung erfolgt ausschließlich über die bundesweite Rufnummer 116117 oder über die Internet-Plattform www.impfterminservice.de. Die Stadtpressestelle weist erneut darauf hin, dass eine Anmeldung über die Stadtverwaltung oder beim KIZ vor Ort nicht möglich ist.

Weitere Informationen aus dem Rathaus Baden-Baden: Das Impfzentrum bittet mit Blick auf die immer umfassender erscheinenden Impfberechtigungsregelungen dringend darum, die Impfberechtigung durch entsprechende Nachweise, beispielsweise Arbeitgeberbescheinigungen, zu belegen. Impfberechtigt sind Personen, die in stationären und teilstationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind. Zu diesen Einrichtungen gehören voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, Hospize, soweit sie ältere und pflegebedürftige Personen versorgen, ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf, gerontopsychiatrische Stationen der Zentren für Psychiatrie sowie von Plankrankenhäusern, die über mindestens 200 Planbetten im Fachgebiet Psychiatrie und Psychotherapie verfügen und eine gerontopsychiatrische Station vorhalten. Hinzu kommen geriatrische Stationen und Einrichtungen, Einrichtungen der Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI. Ebenfalls impfberechtigt sind Menschen, die in Schulen und Kitas im direkten Kontakt mit Kindern arbeiten.


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