Klage gegen Bebauungsplan

Bebauungsplan „Urbanes Gebiet Aumatt“ rechtmäßig – Verwaltungsgerichtshof Mannheim moniert nur Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern

Bebauungsplan „Urbanes Gebiet Aumatt“ rechtmäßig – Verwaltungsgerichtshof Mannheim moniert nur Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern
Ursprünglich war entlang der Aumattstraße ein „Dienstleistungszentrum“ geplant. Foto: Archiv

Baden-Baden, 17.03.2023, 20:40 Uhr, Bericht: Redaktion Wie die Stadtverwaltung mitteilt, hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, VGH, «die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans ‚Urbanes Gebiet Aumatt‘ festgestellt».

In der Erklärung des Rathauses heißt es: «Lediglich hinsichtlich der textlichen Festsetzung, soweit Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern zur Herstellung des Straßenkörpers auf der privaten Grundstücksfläche zu dulden sind» habe der VGH den Bebauungsplan für unwirksam erklärt. Im Übrigen sei der Antrag abgewiesen worden.

Mit «Urbanen Gebiet Aumatt» wolle die Stadt Baden-Baden die künftige bauliche Entwicklung der Fläche als Wohn- und Dienstleistungsstandort ermöglichen. Gegen den Bebauungsplan war ein Antrag auf Normenkontrolle eingegangen, der am Donnerstag vor dem achten Senat des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg in Mannheim verhandelt wurde. Hierbei hätten die Richter keinen Verstoß gegen geltendes Recht feststellen können, der zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans geführt hätte, schreibt das Rathaus zum Urteil des VGH. Insoweit seien dem Antragsteller auch die Kosten des Verfahrens auferlegt worden. Die Revision wurde nicht zugelassen.

 

Geklagt hatte ein Grundstückseigentümer. An dem Projekt in Oosscheuern gab es von Anfang an Kritik. Eine Bürgerinitiative von Anwohnern wehrte sich gegen die ursprünglich als «Dienstleistungszentrum» geplante Höhe und Ausdehnung der Bebauung. Initiator des Projektes war Martin Dietrich, dem ein großer Teil der dortigen Grundstücke gehörte, die er aber inzwischen verkauft hat. Zuletzt hatte sich der Gestaltungsbeirat der Stadt Baden-Baden im Juli 2022 mit einer geplanten Wohnbebauung auf dem Gelände befasst. Wie es an der Aumattstraße weitergeht, ist bisher nicht bekannt.

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