6jähriges Mädchen ermordet

Bundesgerichtshof verwirft Revision in Baden-Badener Mädchenmordfall

Bundesgerichtshof verwirft Revision in Baden-Badener Mädchenmordfall
Der heute 35jährige Angeklagte wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Foto: Archiv

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
13.10.2023, 00:00 Uhr



Baden-Baden Der grausame Mord an einem sechsjährigen Mädchen in der Nacht zum dritten Advent 2021 sorgt in Baden-Baden bis heute für Entsetzen und Bestürzung. Das Urteil gegen den Vater eines Spielplatzfreundes des ermordeten Mädchens wurde nun rechtskräftig.

Wie die Staatsanwaltschaft Baden-Baden gestern mitteilte, hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 8. August 2023 «die Revision des Angeklagten weitgehend verworfen». Der jetzt 35jährige Angeklagte war vom Landgericht Baden-Baden am 29. November 2022 wegen Mordes, Störung der Totenruhe und versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge, mit gefährlicher Körperverletzung und mit Sachbeschädigung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden. Der Bundesgerichtshof habe das Urteil des Landgerichts nur insoweit aufgehoben, «als das Landgericht einem Adhäsionsantrag von zwei der Nebenkläger stattgegeben hatte&rauqo;, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Der Bundesgerichtshof sei der Auffassung, dass dieser von den Eltern des getöteten Kindes gestellte Antrag auf Zahlung eines Hinterbliebenengeldes unzulässig gewesen sei.

 

Der Angeklagte hatte in den frühen Morgenstunden des 19. Dezember 2021 in seiner Wohnung in Baden-Baden die 6jährige Spielplatzfreundin seines Sohnes, die als Übernachtungsgast dort schlief, getötet, sich an dem Leichnam sexuell vergangen und dann in der Wohnung einen Brand gelegt. Der Prozess vor dem Landgericht Baden-Baden vor rund einem Jahr hatte national für Aufsehen gesorgt. Das «gesamte Tatgeschehen zeigt Züge eines rituellen und amokähnlichen Verhaltens», beschrieb der vorsitzende Richter Stefan Schmid damals in der Urteilsbegründung das «lange, mehraktige, mehrere Stunden» dauernde «Tun in dieser Nacht». Die Tatnacht rekonstruierte das Gericht aus den Aussagen der zahlreichen Zeugen und des psychiatrischen Sachverständigen, die im Laufe der insgesamt elf Verhandlungstage aussagten, denn der Angeklagte schwieg bis zum Schluss des Verfahrens. So bleiben viele Fragen unbeantwortet. «Wir können nicht aufklären, was der Angeklagte gedacht hat oder gewollt hat», so der vorsitzende Richter des Landgerichts.

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Nadja Milke ist Redakteurin bei goodnews4.de und Mitglied der Landespressekonferenz Baden-Württemberg. Sie wohnt in der Baden-Badener Innenstadt und kennt sich dort gut aus, aber selbstverständlich auch in den anderen Baden-Badener Stadt- und Ortsteilen. Über Post freut sie sich: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


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