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Antworten zu Fiktionsbescheinigung und Aufenthaltstitel

Bundesinnenministerium zu Anfragen aus Baden-Baden – Rechtliche Erklärungen für ukrainische Flüchtlinge

Bundesinnenministerium zu Anfragen aus Baden-Baden – Rechtliche Erklärungen für ukrainische Flüchtlinge
In Baden-Baden wurden bisher nur Fiktionsbescheinigungen an ukrainische Flüchtlinge ausgegeben. Foto: BMI

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
29.06.2022, 00:00 Uhr



Baden-Baden Zum wachsenden Unmut der ukrainischen Flüchtlinge in Baden-Baden und den unterschiedlichen Auslegungen von Aufenthaltstitel und einer sogenannten Fiktionsbescheinigung nahm das Bundesinnenministerium auf goodnews4-Anfrage Stellung.

Wie kompliziert die rechtliche Lage ist, verdeutlicht diese Regelung: «Ist das erste oder das zweite Kästchen der Fiktionsbescheinigung angekreuzt, berechtigt die Fiktionsbescheinigung nicht zur visumfreien Einreise in einen anderen Staat (vgl. § 81 Abs. 3 AufenthG). Nur wenn in dem amtlichen Formular das dritte Kästchen angekreuzt ist, ist es mit einem Aufenthaltstitel Deutschlands vergleichbar. (vgl. § 81 Abs. 4 AufenthG)»…weiterlesen mit goodnews4Plus:

 


 

Nadja Milke ist Redakteurin bei goodnews4.de und Mitglied der Landespressekonferenz Baden-Württemberg. Sie wohnt in der Baden-Badener Innenstadt und kennt sich dort gut aus, aber selbstverständlich auch in den anderen Baden-Badener Stadt- und Ortsteilen. Über Post freut sie sich: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

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